Drucksache - 0883/IV  

 
 
Betreff: Moratorium zur Aufrechterhaltung der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 KJHG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schwanhäußer 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.11.2013 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1.BE JHA vom 07.05.2013
2. Antrag vom 04.06.2013
3.Beschluss vom 13.06.2013
4. VzK vom 08.11.2013
5. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                    

Abt.                    Tel.:              32200

Der Bezirksbürgermeister

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              0883/IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Moratorium zur Aufrechterhaltung der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 KJHG

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 13.06.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0883/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, im Rat der Bürgermeister für ein Moratorium zur Finanzierung von Kinder- und Jugendarbeit auf dem Stand der Zuweisung des Jahres 2012 inklusive einer Zweckbindung der zugewiesenen Mittel zu stimmen. Ziel ist die Entwicklung eines am Bedarf orientierten Finanzierungssystems."

 

Das Bezirksamt hat am 22 .10.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Der RdB-Fachausschuss für Finanzen und Wirtschaft hat sich in seinen Sitzungen am 15.04.2013 und 17.05.2013 mit dem "Rahmenvertrag Jugendarbeit" und der damit verbundenen Finanzierung eingehend beschäftigt und dem Rat der Bürgermeister in Ergänzung zur RdB-Vorlage R-257/2013 die RdB-Vorlage R-283/2013 unterbreitet. Diese wurde am 23.05.2013 vom Rat der Bürgermeister beschlossen.

 

Darin wurde ein Finanzierungsvorschlag unterbreitet sowie die Erarbeitung eines neuen Finanzierungsmodells bis zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2016/17 gefordert.

 

Mit RdB-Vorlage R-308/2013 nahm die Senatsverwaltung für Finanzen Stellung zur RdB-Vorlage R-283/2013 und lehnte den darin enthaltenen Finanzierungsvorschlag ab. Demnach solle die Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit auch im Doppelhaushalt 2014/2015 nach der bislang von der Senatsverwaltung für Finanzen angewandten Budgetierungslogik erfolgen.

 

Es ständen keine zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung und den Bezirken stehe es frei, im Rahmen der Budgetverantwortung politische Schwerpunkte zu setzen.

 

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a.               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

             

                            Keine
 

              b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

                            Keine
 

 

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

                                                       

 

 

 

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