Drucksache - 0875/IV  

 
 
Betreff: Sprechstunde „Pflegestützpunkte“ im Rathaus Tiergarten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.04.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.08.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
19.09.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
24.10.2013 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag Die Linke vom 17.04.2013
2. Beschluss vom 24.04.2013
3. Version vom 13.08.2013
4. Vzk vom 23.08.2013
5. Version vom 26.09.2013
6. Version vom 15.10.2013
7. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                    .07.2013

Abt.                    Tel.:                      23700

     

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              0875 / IV

                                                       

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Sprechstunde "Pflegestützpunkte" im Rathaus Tiergarten

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.04.2013 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0875/IV)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, eine bessere Ausschilderung für die Sprechstunde

"Pflegestützpunkte" im Rathaus Tiergarten zu veranlassen.

 

Das Bezirksamt hat am 23. Juli 2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Der Hauptwegweiser gegenüber der Pförtnerloge wurde entsprechend ergänzt.

 

Eine darüber hinausgehende Platzierung von Aufstellern in Flur-  oder Eingangsbereichen ist aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes leider nicht möglich (Fluchtwege).

.

Weitere Informationen (Aushänge, Plakate usw.) können im Schauskasten des Amtes für Soziales platziert werden.

 

A. Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

                            Keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

                            Keine

 

 

Berlin, den 23. Juli 2013

 

 

                                                       

 

 

 
 

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