Drucksache - 0865/IV  

 
 
Betreff: Offene Spielhallen am Karfreitag - und das Bezirksamt schaut zu?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Lehmann 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.04.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. MA Grüne vom 16.04.2013

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

1. Lt. §5, Abs. 2 des Berliner Spielhallengesetzes müssen Spielhallen an Feiertagen geschlossen bleiben. Werden bezüglich der Einhaltung des Gesetzes Spielhallen im Bezirk Mitte an den Feiertagen durch das Ordnungsamt kontrolliert, z.B. durch Bestreifung und fanden am Karfreitag dieses Jahres entsprechende Kontrollen statt?

 

2. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass am Karfreitag dieses Jahres (29. März) zwei Spielhallen in Moabit (Vulkan, Stromstraße / Ecke Perleberger Straße und Casino 21, Emdenerstraße 52) rechtswidrig geöffnet hatten, obwohl dies verboten ist, und gibt es zu dieser Problematik generell eine geregelte Zusammenarbeit zwischen dem Ordnungsamt und der Berliner Polizei?

 

3. Inwiefern besteht die Möglichkeit seitens des Ordnungsamtes, nachträglich Ordnungsgelder gegen jene Spielhallen zu verhängen, bei welchen Verstöße gegen das Berliner Spielhallengesetz nicht durch das Ordnungsamt, sondern durch die Polizei festgestellt wurden?

 

 

 

 

 
 

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