Drucksache - 0831/IV
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(Text liegt vor)
Nach gegebener Dringlichkeit wird die Vorlage zur Beschlussfassung einstimmig mit einer Änderung angenommen. Herr Marc Urbatsch wird ersetzt durch Herrn Bern Schepke, geb. 09.08.1968, Rathenower Str. 57, 10559 Berlin.
Abt. Soziales und BürgerdiensteTel.: 42660
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.
Dringlichkeitsvorlage – zur Beschlussfassung –
über die Wahl von 7 Vertrauenspersonen auf Vorschlag der Parteien in der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin für den beim Amtsgericht Tiergarten zu bildenden Ausschuss zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Als Vertrauenspersonen gem. § 40 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) für den beim Amtsgericht Tiergarten zu bildenden Ausschuss zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 werden gewählt:
Frau Susanne Fünfstück, geb. 27.4.1959, Michaelkirchstr. 7, 10179 Berlin
Frau Regina Schilf, geb. 26.12.1952, Otawistr. 15, 13351 Berlin
Herr Stefan Draeger, geb. 29.12.1953, Hussitenstr. 73, 13355 Berlin
Herr Heinz Kiske, geb. 22.4.1944 Berlin, Groninger Str. 33, 13347 Berlin
Herr Wolfgang Lehmann, geb. 5.9.1943 Landsberg, Krefelder Str. 20, 10555 Berlin
Herr Thorsten Lüthke, geb. 15.6.1967, Lehrter Str. 67, 10557 Berlin
Herr Marc Urbatsch, geb. 15.8.1976, An der Spandauer Brücke 6, 10178 Berlin
A) Begründung
Gemäß § 40 Abs. 1 GVG des Gesetzes zur Ausführung des GVG tritt jedes fünfte Jahr ein Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Tiergarten zusammen.
Der Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzender und einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie aus sieben Vertrauenspersonen, die ihre alleinige Wohnung oder ihren Hauptwohnsitz in dem entsprechenden Bezirk – also in Mitte - haben, als Beisitzer (§ 40 Abs. 2 GVG).
Die Vertrauenspersonen werden von der BVV mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder gewählt. Daraus ergibt sich ein Vorschlagsrecht der Fraktion der BVV.
Das Vorschlagsrecht teilt sich auf die in Mitte vertretenden Fraktionen nach d’Hondt wie folgt auf:
Anzahl der BVV-Mitglieder: 52 Anzahl der Vertrauenspersonen: 7
Danach entfällt auf die
Fraktion der SPDfür 3 Vertrauenspersonen Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNENfür 2 Vertrauenspersonen Fraktion der CDUfür 1 Vertrauensperson Fraktion Die Linkefür 1 Vertrauensperson
das Vorschlagsrecht. Alle Parteien haben ihr Vorschlagsrecht innerhalb der Frist wahrgenommen.
B) Rechtsgrundlage: § 16 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz §§ 31 bis 35 in Verbindung mit § 40 und § 57 Gerichtsverfassungsgesetz
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine, da im Rahmen der laufenden Aufgabenerfüllung erledigt.
Keine, da kein zusätzliches Personal benötigt wird.
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