Drucksache - 0831/IV  

 
 
Betreff: Wahl von 7 Vertrauenspersonen auf Vorschlag der Parteien in der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin für den beim Amtsgericht Tiergarten zu bildenden Ausschuss zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 19.03.2013
2. Beschluss vom 21.03.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text liegt vor)

 

Nach gegebener Dringlichkeit wird die Vorlage zur Beschlussfassung einstimmig mit einer Änderung angenommen. Herr Marc Urbatsch wird ersetzt durch Herrn Bern Schepke, geb. 09.08.1968, Rathenower Str. 57, 10559 Berlin.

 

 

 

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum: 12. März 2013

Abt. Soziales und BürgerdiensteTel.: 42660

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin     

 

 

 

Dringlichkeitsvorlage – zur Beschlussfassung –

 

über die Wahl von 7 Vertrauenspersonen auf Vorschlag der Parteien in der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin für den beim Amtsgericht Tiergarten zu bildenden Ausschuss zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Als Vertrauenspersonen gem. § 40 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) für den beim Amtsgericht Tiergarten zu bildenden Ausschuss zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 werden gewählt:

 

Frau Susanne Fünfstück, geb. 27.4.1959, Michaelkirchstr. 7, 10179 Berlin

 

Frau Regina Schilf, geb. 26.12.1952, Otawistr. 15, 13351 Berlin

 

Herr Stefan Draeger, geb. 29.12.1953, Hussitenstr. 73, 13355 Berlin

 

Herr Heinz Kiske, geb. 22.4.1944 Berlin, Groninger Str. 33, 13347 Berlin

 

Herr Wolfgang Lehmann, geb. 5.9.1943 Landsberg, Krefelder Str. 20, 10555 Berlin

 

Herr Thorsten Lüthke, geb. 15.6.1967, Lehrter Str. 67, 10557 Berlin

 

Herr Marc Urbatsch, geb. 15.8.1976, An der Spandauer Brücke 6,

10178 Berlin

 

A)     Begründung

 

Gemäß § 40 Abs. 1 GVG des Gesetzes zur Ausführung des GVG tritt jedes fünfte Jahr ein Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Tiergarten zusammen.

 

Der Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzender und einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie aus sieben Vertrauenspersonen, die ihre alleinige Wohnung oder ihren Hauptwohnsitz in dem entsprechenden Bezirk – also in Mitte - haben, als Beisitzer (§ 40 Abs. 2 GVG).

 

Die Vertrauenspersonen werden von der BVV mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder gewählt. Daraus ergibt sich ein Vorschlagsrecht der Fraktion der BVV.

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Vorschlagsrecht teilt sich auf die in Mitte vertretenden Fraktionen nach d’Hondt wie folgt auf:

 

Anzahl der BVV-Mitglieder: 52

Anzahl der Vertrauenspersonen:   7

 

 

Sitze:

SPD

18

GRÜNE

15

CDU

9

Die Linke

6

Piraten

4

Teiler 1:

Teiler 2:

Teiler 3:

18,00      1

  9,00      4

  6,00      7

15,00      2

  7,50      5

  5,00      8

  9,00      3

  4,50      9

  3,00     12

  6,00      6

  3,00     11

  2,00     14

  4,00     10

  2,00     13

  1,33     15

 

Vorschl.:   3

Vorschl.:  2

Vorschl.:  1

Vorschl.:   1

Vorschl.:   0

 

Danach entfällt auf die

 

Fraktion der SPDfür 3 Vertrauenspersonen

Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNENfür 2 Vertrauenspersonen

Fraktion der CDUfür 1 Vertrauensperson

Fraktion Die Linkefür 1 Vertrauensperson

 

das Vorschlagsrecht.

Alle Parteien haben ihr Vorschlagsrecht innerhalb der Frist wahrgenommen.

 

B)     Rechtsgrundlage:
 

§   16 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

§§ 31 bis 35 in Verbindung mit § 40 und § 57 Gerichtsverfassungsgesetz

 

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine, da im Rahmen der laufenden Aufgabenerfüllung erledigt.

 

  1.  Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine, da kein zusätzliches Personal benötigt wird.

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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