Drucksache - 0813/IV  

 
 
Betreff: Finanzierung des Abrisses des Atelierhauses im Monbijoupark zur Erweiterung der Grünfläche
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBildung, Kultur und Umweltschutz
Verfasser:Mahr Körper 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Bildung, Kultur und Umweltschutz Entscheidung
10.04.2013 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
07.05.2013 
19.öffentliche Sitzung des Hauptausschusses erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.03.2013
2. BE BiKuUm vom 10.04.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, 150 000 ? für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Abriss des Atelierhauses im Monbijoupark aus Kapitel 4710 Titel 52190 bereitzustellen, da die Maßnahme zur Erweiterung der tatsächlich als Grünfläche genutzten Fläche im Monbijoupark dient. Demnach erfüllt sie den Zweck der Entwicklung von Natur und Landschaft.

Begründung:

Durch den Abriss des Atelierhauses im Monbijoupark wird eine Erweiterung der tatsächlich als Grünfläche genutzten Fläche im Monbijoupark erreicht. Die Zuständigkeit für Naturschutz und Landschaftplanung liegt beim Umweltamt. Die Anforderungen des Sperrvermerks "Maßnahmen zur Förderung des Schutzes, der Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, inklusive Planungsaufgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Förderung des Naturhaushaltes liegen" werden durch die Maßnahme erfüllt.

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Umweltschutz empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des geänderten Textes (7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen).

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird ersucht, 150 000 ? für den Abriss des Atelierhauses im Monbijoupark aus Kapitel 4710 Titel 52190 bereitzustellen, da die Maßnahme zur Erweiterung der tatsächlich als Grünfläche genutzten Fläche im Monbijoupark dient. Demnach erfüllt sie den Zweck der Entwicklung von Natur und Landschaft.

Begründung:

Durch den Abriss des Atelierhauses im Monbijoupark wird eine Erweiterung der tatsächlich als Grünfläche genutzten Fläche im Monbijoupark erreicht. Die Zuständigkeit für Naturschutz und Landschaftplanung liegt beim Umweltamt. Die Anforderungen des Sperrvermerks "Maßnahmen zur Förderung des Schutzes, der Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, inklusive Planungsaufgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Förderung des Naturhaushaltes liegen" werden durch die Maßnahme erfüllt. Durch die Bereitstellung von Mitteln aus Kapitel 4710 Titel 52190 kann eine Reduzierung der für die Maßnahme notwendigen Investitionsmittel erreicht werden, so dass diese für andere Investitionsmaßnahmen verwendet werden können.

 
 

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