Drucksache - 0729/IV
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(Text liegt vor)
Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen BzBm
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. 0729/IV Mitte von Berlin
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über den Entwurf der Anmeldungen für die Investitionsplanung 2013 - 2017
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem als Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Entwurf der Anmeldungen des Bezirks Mitte für die Investitionsplanung 2013 - 2017 wird zugestimmt. Diese sind bei der Senatsverwaltung für Finanzen einzureichen.
Begründung:
Nach § 31 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Nr. 1.4 und 1.5 der Ausführungsvorschriften zu § 31 Landeshaushaltsordnung (AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind entsprechend Nr. 1.6 und 4.1 AV § 31 LHO Anmeldungen einzureichen.
Grundlage für die Aufstellung der Investitionsplanung 2013 - 2017 bilden die Beschlussfassungen des Senats vom 19. Juli 2011 bzw. vom 25. September 2012 über die Finanzplanungen von Berlin 2011 - 2015 bzw. 2012 - 2016.
Die jährliche Investitionsplanung hat den Zweck, mittelfristige Planungen im investiven Bereich fortzusetzen und dabei zum Entwurf des Haushaltsplans für Folgejahre Festlegungen zu treffen.
In die bezirkliche Liste für bauliche Maßnahmen wird die Hochbaumaßnahme Kapitel 4510 Titel 701 01 „Grundinstandsetzung des Innenbereiches des Turmbaus des Französischen Doms, Gendarmenmarkt“, für die wegen ihrer weit über die Bezirksgrenzen hinausgehenden Bedeutung eine gezielte Investitionszuweisung beantragt wurde, zusätzlich aufgenommen. Das Ergebnis der Prüfung durch die Senatsverwaltung für Finanzen bleibt abzuwarten.
Die Anmeldungen für die Investitionsplanung 2013 - 2017 weisen folgende Besonderheiten auf:
Im Vergleich zu den Anmeldungen des Bezirks Mitte zur Investitionsplanung 2011 - 2015 hat im Bereich der aus der Pauschalen Zuweisung zu finanzierenden baulichen Maßnahmen in Anpassung an aktuelle Entwicklungen eine umfangreiche Überarbeitung stattgefunden. Dadurch sowie auf Grund der obligatorischen Übereinstimmung zwischen dem ersten Planungsjahr (2013) mit den Ansätzen des Haushaltsplans für das Jahr 2013 ergeben sich bei einzelnen Maßnahmen signifikante Veränderungen (atypische Finanzierungsdarstellungen u. ä.) gegenüber dem bisherigen Planungsstand. Diese sind in den Erläuterungen zu den der Senatsverwaltung für Finanzen zu übermittelnden Anmeldungen dargestellt. Ergänzend ist dieser Vorlage eine „Zusammenstellung der aus der Pauschalen Zuweisung zu finanzierenden (Bau-) Maßnahmen in der Investitionsplanung 2013 - 2017“ zur Information der Bezirksverordnetenversammlung beigefügt.
Die Anmeldungen für die Investitionsplanung 2013 – 2017 erfolgten darüber hinaus auf der Grundlage der in der Anlage dargestellten Prämissen und politischer Leitsätze.
Im Teilbereich Hochbau (70 % der pauschalen Zuweisung für Investitionen) kommt es bezogen auf die Planungsbereiche zu höheren Unter- und Überschreitungen: - Der Prognoseraum 1 weist die höchste Unterschreitung zwischen den nunmehr angemeldeten Investitionen und dem Prognoseraumbudget auf. Da es sich hier um den Prognoseraum mit dem höchsten Entwicklungsindex laut Monitoring Soziale Stadtentwicklung handelt, entspricht die Anmeldung dem tatsächlichen Bedarf im Prognoseraum, auch wenn das auf Basis des veredelten Einwohners basierte Budget nicht voll ausgeschöpft wird. - Der Prognoseraum 2 weist eine Unterschreitung auf. Da in diesem Prognoseraum neben den zwei Gebieten der Sozialen Stadt mit Nutzung des Quartierfonds 4/investive Maßnahmen die entscheidenden Städtebauförderprogramme Stadtumbau West und Aktive Zentren greifen und hierüber investive Maßnahmen umgesetzt werden, reduziert sich folglich der Maßnahmebedarf im Rahmen der bezirklichen Investitionsplanung. - Der Prognoseraum 3 weist nur eine geringe Unterschreitung auf und befindet sich im Rahmen der zugrunde gelegten Abweichung. - Der Prognoseraum 4 weist die höchsten Investitionsmaßnahmen auf, welches der Rangfolge im Rahmen der Entwicklungsindizes entspricht (Prognoseraum mit niedrigster Entwicklungstendenz). In der Bezirksregion Parkviertel greift darüber hinaus keine investive Förderkulisse. Ein ganze Reihe von Investitionsmaßnahmen im Prognoseraum 4 haben darüber hinaus eine bezirksweite Versorgungsfunktion.
Im Teilbereich Tiefbau und Grün (30% der pauschalen Zuweisung für Investitionen) kommt es bezogen auf die Planungsbereiche zu Abweichungen, die den Prämissen und politischen Leitsätzen entsprechen.
Als Termin für die Abgabe der Anmeldungen für den Entwurf der Investitionsplanung 2013 - 2017 ist von der Senatsverwaltung für Finanzen im 1. AR 13/17 Bez. der 04. Februar 2013 festgelegt worden. Das Bezirksamt hat zu diesem Zeitpunkt den vorliegenden Entwurf der Planungen übermittelt und die Senatsverwaltung für Finanzen darauf hingewiesen, dass sich aus der Erörterung und der Beschlussfassung der BVV ergebende Veränderungen zu gegebener Zeit nachgereicht werden.
Rechtsgrundlagen:
§§ 12 Abs. 2 Nr. 8 und 36 Abs. 2 BezVG, § 31 Abs. 1 LHO, AV § 31 LHO Aufstellungsrundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Auf den Entwurf der Anmeldungen zur Investitionsplanung 2013 - 2017 wird verwiesen.
Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine
Berlin, den 31. Januar 2013
Bezirksamt Mitte von Berlin
Bezirksbürgermeister
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