Drucksache - 0687/IV  

 
 
Betreff: Sicherheit für die Fußgängerüberquerung am Reichpietsch-Ufer und Lützowufer in Höhe Hiroshimasteg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Gaede 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2013 
16.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 15.01.2013
2. Beschluss vom 24.01.2013
3. VzK vom 04.06.2013
4. VzK vom 25.02.2014
5. Anlage
6. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  Datum:     .02.2014

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                                          Tel.: 44 600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                0687/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Sicherheit für die Fußgängerüberquerung am Reichpietsch-Ufer und Lützowufer

in Höhe Hiroshimasteg 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.01.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0687/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob die Verkehrssicherheit für Fußgänger, die

sowohl die Straße am Reichpietsch-Ufer als auch am Lützowufer zum Hiroshimasteg hin überqueren wollen, durch die Einfügung einer 30er-Zone von der Bendler-Brücke bis zur Klingelhöferstraße sowie die Erweiterung der 30er-Zone von der Schillstraße bis zum Hiroshimasteg verbessert werden kann "

 

Das Bezirksamt hat am      18.02.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Um dem Prüfauftrag zu entsprechen, wurde das BVV-Ersuchen an die Verkehrlenkung Berlin (VLB) übermittelt, da hier die Zuständigkeit der übergeordneten Straßenverkehrsbehörde tangiert ist.

 

Gemäß einer zu beachtenden Geschäftsanweisung wurde der Vorgang aus der Bearbeiterebene an die VLB-Behördenleitung abgegeben. Als offizielles Entscheidungsergebnis wurde dem Bezirksamt ein Schreiben der Verkehrslenkung Berlin (VLB) Zentrale Straßenverkehrsbehörde übermittelt. Dieses Schreiben vom 08.03.2013, unterzeichnet vom Leiter VLB, gerichtet an den Herrn Bezirksbürgermeister Dr. Hanke, ist zur Kenntnisnahme beigefügt.

 

Eine erwartete Stellungsnahme von Senatsebene erfolgte nicht. Auf Nachfrage bei der VLB wurde von dort am 31.01.2014 mitgeteilt, dass mit einer derartigen Äußerung nicht zu rechnen ist, da das Schreiben an den Bezirksbürgermeister vom zuständigen Staatssekretär Verkehr und Umwelt, Herrn Gaebler, seiner Zeit mitgezeichnet wurde.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass dem Ersuchen nicht entsprochen wird.

 

A. Rechtsgrundlage:              § 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

 

              b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            Keine

 

Berlin, den            

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                            Bezirksstadtrat  Spallek

 

 
 

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