Drucksache - 0662/IV
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Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 0662/IV Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über "Haushaltsüberwachung weiterentwickeln"
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.03.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0662/IV):
"Das Bezirksamt wird ersucht, dass Berichtswesen zur Haushaltsführung (bisherige Statusberichte) vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Haushaltsjahres 2012 weiterzuentwickeln.
Zur Vermeidung einer unnötigen Mehrbelastung der Verwaltung ist dabei auf das bereits etablierte Verfahren aus der Berichterstattung zum Stand des Finanzcontrollings und zur Umsetzung des bezirklichen Konsolidierungskonzeptes an das Abgeordnetenhaus von Berlin aufzubauen.
Der Bericht setzt sich dementsprechend aus folgenden Teilen zusammen:
1. (Gesamt-)Übersicht über den Stand der Einnahmen und Ausgaben 2. Übersicht über den Stand der Einnahmen 3. Übersicht über den Stand der Ausgaben des A-Teils 4. Übersicht über den Stand der Personalausgaben 5. Übersicht über den Stand der Ausgaben des T-Teils 6. Übersicht über den Stand der Ausgaben des Z-Teils 7. Übersicht über den Stand der Investitionsausgaben (ohne Titel, die dem A- und Z-Teil zugeordnet sind).
Innerhalb der Teilberichte sind zu den jeweiligen Kategorien bzw. Obergruppen
darzustellen. In den Teilberichten ist jeweils eine Saldierung vorzunehmen. Soweit es aufgrund der Ergebnisse angezeigt ist, sind entsprechende Anmerkungen und Hinweise anzubringen.
Das Zeit- Soll zum Stichtag ist entgegen der bisherigen Berichterstattung nur im begründeten Ausnahmefall linear zu ermitteln. Vielmehr ist auf Basis der Ergebnisse der Vorjahre sowie auf Grundlage von Erfahrungen durch die mittelbewirtschaftenden Ämter ein dynamisches Soll zu entwickeln, welches vorhersehbare nichtlineare Verläufe wie auch saisonale Schwankungen berücksichtigt (z.B. Sonderzahlungen an die Dienstkräfte). Die Ermittlung der individuellen Prognose zum Jahresende folgt der Systematik der Erhebung des Zeit-Solls. Die Feststellung beider Werte soll in Verantwortung der Fachämter erfolgen, durch die SE Personal und Finanzen ist eine Plausibilitätsprüfung vorzunehmen. Neben diesem Gesamtbericht ist eine kompakte Berichterstattung nach Ämtern und Geschäftsbereichen (analog bisheriger Statusberichterstattung) vorzunehmen, die sich an der Systematik der Gesamtberichterstattung orientiert.
Die Berichte sind zu den Stichtagen 31.03., 31.05., 31.07. sowie ab August monatlich zu erstellen und dem Hauptausschuss der Bezirksverordnetenversammlung zuzuleiten."
Das Bezirksamt hat am 13.08.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bezirksamt hat dem Ersuchen folgend die bisherige Form der kameralen Berichterstattung erstmalig mit dem Statusbericht per 30.04.2013 durch die der Berichterstattung zur Umsetzung des Konsolidierungskonzeptes entsprechende Darstellung ersetzt (siehe Anlage) und gemäß dem üblichen Verfahren den Mitgliedern des Hauptausschusses der Bezirksverordnetenversammlung übersandt. Wie bisher wird ergänzend jeweils auch der aktuelle Stand der haushaltswirtschaftlichen Entwicklung des Wirtschaftsplans Parkraumüberwachung zur Verfügung gestellt.
Wegen unzureichender Aussagekraft wird die erbetene Zeitsoll-Berechnung als entbehrlich angesehen. Vielmehr ist es erforderlich, die Qualität der auf das vollständige Haushaltsjahr abzielenden Prognosen, die auch nicht lineare Einnahmen- / Ausgabenentwicklungen, Sonder- oder Einmaltatbestände u. ä. erfassen sollen, weiter zu optimieren, um aussagefähige Informationen in Bezug auf den jeweiligen Verlauf der Haushaltswirtschaft und das Jahresabschlussergebnis zu erhalten.
Die daneben nachgefragte "(...) kompakte Berichterstattung nach Ämtern und Geschäftsbereichen (...)" in Analogie zur Systematik des Gesamtberichts würde zu einem unvertretbaren Arbeitsaufwand führen, der überdies eine zeitnahe Vorlage der Berichte verhindern würde. Das Bezirksamt bezweifelt zudem, dass sich hieraus ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn ergeben sollte und nicht vielmehr lediglich "Datenfriedhöfe" geschaffen werden. So müsste der Gesamtbericht in fünf Abteilungsberichte und weitere mindestens 12 Ämterberichte (ohne BVV, Beschäftigtenvertretungen, Stäbe u. ä.; bei vollständiger Abbildung sogar 22 Einzeldarstellungen) "aufgefächert" werden. Insgesamt würde die regelmäßige Berichterstattung somit einen Umfang von jeweils minimal rd. 120 Seiten umfassen. Vielmehr wird empfohlen, ggfs. bei Bedarf lediglich signifikante Abweichungen oder erkennbare Fehlentwicklungen einer gemeinsamen Detailbetrachtung z. B. in den Hauptausschusssitzungen zu unterziehen, sofern die in den Berichten gemachten Anmerkungen keine ausreichenden Hinweise bieten können. Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der Daten aus den KLR-Monatsabschlüssen, die für die Prognose der voraussichtlichen Basiskorrekturen benötigt werden, wird das Bezirksamt künftig zu folgenden Stichtagen kamerale Statusberichte erstellen und den Hauptausschussmitgliedern zuleiten:
ca. Ende März Folgejahr
Rechtsgrundlage: § 13 i. V. m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den . .2013
Dr. Hanke Bezirksbürgermeister
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