Drucksache - 0662/IV  

 
 
Betreff: Haushaltsüberwachung weiterentwickeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Stracke-Gönül Fraktion Die Piraten Lang 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Piratenfraktion
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Vorberatung
08.01.2013 
16. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
12.02.2013 
17. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses      
05.03.2013 
18.öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.09.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.12.2012
2. BE des Hauptausschusses vom 05.03.2013
3. Beschluss vom 21.03.2013
4. VzK vom 05.09.2013
5. Anlage
6. abschließende Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                 

Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen                                                                                                                                           

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache Nr. 0662/IV

Mitte von Berlin             

                                                       

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über "Haushaltsüberwachung weiterentwickeln"

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.03.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0662/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, dass Berichtswesen zur Haushaltsführung (bisherige

Statusberichte) vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Haushaltsjahres 2012

weiterzuentwickeln.

 

Zur Vermeidung einer unnötigen Mehrbelastung der Verwaltung ist dabei auf das bereits etablierte Verfahren aus der Berichterstattung zum Stand des Finanzcontrollings und zur Umsetzung des bezirklichen Konsolidierungskonzeptes an das Abgeordnetenhaus von Berlin aufzubauen.

 

Der Bericht setzt sich dementsprechend aus folgenden Teilen zusammen:

 

1. (Gesamt-)Übersicht über den Stand der Einnahmen und Ausgaben

2. Übersicht über den Stand der Einnahmen

3. Übersicht über den Stand der Ausgaben des A-Teils

4. Übersicht über den Stand der Personalausgaben

5. Übersicht über den Stand der Ausgaben des T-Teils

6. Übersicht über den Stand der Ausgaben des Z-Teils

7. Übersicht über den Stand der Investitionsausgaben (ohne Titel, die dem A- und Z-Teil zugeordnet sind).

 

Innerhalb der Teilberichte sind zu den jeweiligen Kategorien bzw. Obergruppen

 

  • die Ansätze lt. Haushaltsplan,
  • ggf. die durch Ergänzungsplan fortgeschriebenen Ansätze,
  • die Einnahme-/Ausgaben-Ist-Stände zum Stichtag,
  • das Zeit-Soll zum Stichtag
  • lineare Hochrechnungen zum Jahresende,
  • individuelle Prognosen zum Jahresende,
  • die prognostizierten Ergebnisse der Basiskorrektur sowie
  • die voraussichtlichen Über- und Unterschreitungen zum Jahresabschluss

 

darzustellen.

In den Teilberichten ist jeweils eine Saldierung vorzunehmen. Soweit es aufgrund der Ergebnisse angezeigt ist, sind entsprechende Anmerkungen und Hinweise anzubringen.

 

Das Zeit- Soll zum Stichtag ist entgegen der bisherigen Berichterstattung nur im begründeten Ausnahmefall linear zu ermitteln. Vielmehr ist auf Basis der Ergebnisse der Vorjahre sowie auf Grundlage von Erfahrungen durch die mittelbewirtschaftenden Ämter ein dynamisches Soll zu entwickeln, welches vorhersehbare nichtlineare Verläufe wie auch saisonale Schwankungen berücksichtigt (z.B. Sonderzahlungen an die Dienstkräfte). Die Ermittlung der individuellen Prognose zum Jahresende folgt der Systematik der Erhebung des Zeit-Solls. Die Feststellung beider Werte soll in Verantwortung der Fachämter erfolgen, durch die SE Personal und Finanzen ist eine Plausibilitätsprüfung vorzunehmen. Neben diesem Gesamtbericht ist eine kompakte Berichterstattung nach Ämtern und Geschäftsbereichen (analog bisheriger Statusberichterstattung) vorzunehmen, die sich an der Systematik der Gesamtberichterstattung orientiert.

 

Die Berichte sind zu den Stichtagen 31.03., 31.05., 31.07. sowie ab August monatlich zu erstellen und dem Hauptausschuss der Bezirksverordnetenversammlung zuzuleiten."

 

 

Das Bezirksamt hat am 13.08.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

Das Bezirksamt hat dem Ersuchen folgend die bisherige Form der kameralen Berichterstattung erstmalig mit dem Statusbericht per 30.04.2013 durch die der Berichterstattung zur Umsetzung des Konsolidierungskonzeptes entsprechende Darstellung ersetzt (siehe Anlage) und gemäß dem üblichen Verfahren den Mitgliedern des Hauptausschusses der Bezirksverordnetenversammlung übersandt. Wie bisher wird ergänzend jeweils auch der aktuelle Stand der haushaltswirtschaftlichen Entwicklung des Wirtschaftsplans Parkraumüberwachung zur Verfügung gestellt.

 

Wegen unzureichender Aussagekraft wird die erbetene Zeitsoll-Berechnung als entbehrlich angesehen. Vielmehr ist es erforderlich, die Qualität der auf das vollständige Haushaltsjahr abzielenden Prognosen, die auch nicht lineare Einnahmen- / Ausgabenentwicklungen, Sonder- oder Einmaltatbestände u. ä. erfassen sollen, weiter zu optimieren, um aussagefähige Informationen in Bezug auf den jeweiligen Verlauf der Haushaltswirtschaft und das Jahresabschlussergebnis zu erhalten.

 

Die daneben nachgefragte "(...) kompakte Berichterstattung nach Ämtern und Geschäftsbereichen (...)" in Analogie zur Systematik des Gesamtberichts würde zu einem unvertretbaren Arbeitsaufwand führen, der überdies eine zeitnahe Vorlage der Berichte verhindern würde. Das Bezirksamt bezweifelt zudem, dass sich hieraus ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn ergeben sollte und nicht vielmehr lediglich "Datenfriedhöfe" geschaffen werden. So müsste der Gesamtbericht in fünf Abteilungsberichte und weitere mindestens 12 Ämterberichte (ohne BVV, Beschäftigtenvertretungen, Stäbe u. ä.; bei vollständiger Abbildung sogar 22 Einzeldarstellungen) "aufgefächert" werden. Insgesamt würde die regelmäßige Berichterstattung somit einen Umfang von jeweils minimal rd. 120 Seiten umfassen. Vielmehr wird empfohlen, ggfs. bei Bedarf lediglich signifikante Abweichungen oder erkennbare Fehlentwicklungen einer gemeinsamen Detailbetrachtung z. B. in den Hauptausschusssitzungen zu unterziehen, sofern die in den Berichten gemachten Anmerkungen keine ausreichenden Hinweise bieten können.

Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der Daten aus den KLR-Monatsabschlüssen, die für die Prognose der voraussichtlichen Basiskorrekturen benötigt werden, wird das Bezirksamt künftig zu folgenden Stichtagen kamerale Statusberichte erstellen und den Hauptausschussmitgliedern zuleiten:

 

  •   30.04. (mit KLR-Abschluss März)                            ? Berichtsvorlage ca. Ende Mai
  •   30.06. (mit KLR-Abschluss Mai)                             ? Berichtsvorlage ca. Ende Juli
  •   31.08. (mit KLR-Abschluss Juni)                             ? Berichtsvorlage ca. Ende September
  •   30.09. (mit KLR-Abschluss August)               ? Berichtsvorlage ca. Ende Oktober
  •   31.10. (mit KLR-Abschluss September) ? Berichtsvorlage ca. Ende November
  •   30.11. (mit KLR-Abschluss Oktober)               ? Berichtsvorlage ca. Ende Dezember
  •   31.12. (mit KLR-Jahresabschluss)               ?              Berichtsvorlage nach Basiskorrektur

                            ca. Ende März Folgejahr

 

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 i. V. m. § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

 

Berlin, den       .     .2013

 

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister                                                                                   

 

 

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