Drucksache - 0640/IV
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Wir fragen das Bezirksamt:
1. In welcher Form führt die Bezirksverwaltung Aktenverzeichnisse gem. § 17 (5) Informationsfreiheitsgesetz Berlin?
1.2 Falls keine Aktenverzeichnisse geführt werden. - Aus welchen Gründen wurde diese Forderung des Informationsfreiheitsgesetzes Berlin bisher in Mitte nicht umgesetzt?
2. Welche öffentlichen Stellen im Bezirksamt Mitte führen diese Aktenpläne zentral, welche führen diese dezentral?
3. Welche Möglichkeiten bestehen für den Bürger zur Einsichtnahme in die Aktenpläne? (Bitte nach öffentlichen Stellen im Bezirk unterteilen!)
4. Besteht seitens des Bezirksamtes das Vorhaben, Aktenpläne zukünftig zentral im Internet unter Berücksichtigung des Datenschutzes zu veröffentlichen?
4.1 Falls ja, in welcher Form wird dies erfolgen und in welchem Zeitraum ist es angedacht?
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