Drucksache - 0627/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0627/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Mehraufwendungen für gesundes Schulessen nicht auf Eltern abwälzen - das Land ist in der Pflicht!
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.01.2013 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.0627/IV)
1. in einer sozialverträglichen Weise so ausgestattet werden, dass insbesondere Familien mit kleinen mittleren Einkommen davon nicht unzumutbar belastet werden; 2. keine zusätzlichen, haushaltswirksamen Belastungen für den Bezirk verursachen.
Das Bezirksamt wird zudem ersucht, sich beim Senat für eine möglichst flexible, den lokalen Bedürfnissen der Schulen im Kiez angemessene Ausgestaltung der Ausschreibungsbedingungen beim Schulessen einzusetzen."
Das Bezirksamt hat am 07.01.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Zu 1.: Das zwischenzeitlich verabschiedete Gesetz über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens (beschlossen am 13.06.2013) sowie die entsprechende Verordnung über die Kostenbeteiligung enthält keine soziale Staffelung. Der Bezirk Mitte konnte sich in den entsprechenden Beratungen nicht durchsetzen, berlinweit wurde ein einheitlicher Elternbeitrag in Höhe von 37,00 ? monatlich ab 01.02.2014 - nach erfolgter Erhöhung des Essenpreises in allen Berliner Bezirken auf 3,25 ? - festgesetzt.
Zu 2.: Der Bezirk Mitte hat insbesondere auf mehreren Bezirksstadträtesitzungen gefordert, dass durch die Neustrukturierung des Mittagessens keine zusätzlichen Haushaltsbelastungen auf den Bezirk zukommen sollen. Eine entsprechende Zusage von Seiten der Senatsfinanzverwaltung ist nicht erfolgt. Ob und ggf. in welcher Höhe zusätzliche Haushaltsauswirkungen entstehen, kann erst nach endgültigem Abschluss des Bieterverfahrens gesagt werden.
Im Übrigen wird auf die Drucksache-Nr. 0872/IV verwiesen.
A. Rechtsgrundlage: § 36 i. V. m. § 13 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
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