Drucksache - 0609/IV  

 
 
Betreff: Endlich Abbau struktureller Defizite!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Schug 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2012 
14.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.08.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
19.09.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
24.10.2013 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.11.2012
2. Antrag vom 11.12.2012
3. Beschluss vom 20.12.2012
4.Vorlage zur Kenntnisnahme vom 13.08.2013
5. DS_0609_IV_Anlage
6. Vzk vom 23.08.2013
7. Vertagung
8. Version vom 15.10.2013
9. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:               18.06.2013

Abt.               Tel.:              42660

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              0609/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Endlich Abbau struktureller Defizite!

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 609//IV):

"Das Bezirksamt wird ersucht, bis Ende März 2013 der BVV aufzuzeigen, wie das strukturelle Defizit in den Bereichen "Hilfe zur Erziehung" und "Hilfe zur Pflege" abgebaut werden kann."

 

Das Bezirksamt hat am 23.07.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenver­sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Hilfe zur Erziehung:

Aus der beigefügten Anlage ist ersichtlich, dass sich das Defizit der HzE und Eingliederungshilfe nach SGB VIII sehr unterschiedlich auf die einzelnen Produkte verteilt.

 

Produkt 80031 - Krankenhilfe

Diese annex-Leistung nach § 40 SGB VIII als Folge einer stationären Unterbringung ist nicht steuerbar. Das Jugendamt hat keinen Einfluss auf Krankheiten und deren Behandlung. In 2012 gab es z.B. einen Fall, der in drei Monaten 20 T? gekostet hat.

 

Produkt 80159 Tagesgruppe (§§ 32 und 27 Abs. 2 SGB VIII)

Der Gewinn dieses Produktes ist darauf zurückzuführen, dass das Jugendamt für mehrere teilstationäre Projekte eigene Verträge im Rahmen des § 27 Abs. 2 SGB VIII abgeschlossen hat. Die mit den Trägern vereinbarten Kosten pro Monat liegen unter denen, die Sen Jugend mit Trägern für teilstationäre Leistungen vereinbart. Die geringeren Kostensätze ergeben sich aufgrund der vollen Auslastung der Projekte.

Für den Anwendungsbereich des § 78a SGB VIII hat sich nach Nr. 4 des Berliner Rahmenvertrages für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug) vom 15.12.2006 SenJug vorbehalten.

Auszug Nr. 4

"Der Abschluss des Rahmenvertrages ist eine Aufgabe der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung (§ 36 AG KJHG i. V. m. § 86 SGB VIII). Sie nimmt im Übrigen die Zuständigkeiten der Hauptverwaltung in der weiteren Umsetzung des Rahmenvertrages wie den Abschluss von Trägerverträgen einschließlich der Beitritte nach Tz 1.2. wahr (§ 49 Abs. 2 AG KJHG). Die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung beteiligt die Bezirke an den Entgeltverhandlungen. Der Abschluss des Einzelfallvertrages nach Tz 6.1.3. ist Aufgabe des jeweils örtlich zuständigen Jugendamtes."

Das bedeutet, dass die Möglichkeit Vereinbarungen zu schließen, sich auf wenige Bereiche beschränkt und für die stationären Hilfen nach §§ 34 und 35 SGB VIII, die den größten Teil des Defizits ausmachen, im Prinzip nicht gegeben ist, da diese Kostensätze mit den Trägern durch SenJug verhandelt sind.

 

Produkt 80160 Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)

Das Produkt ist seit Jahren im plus. In dem Produkt sind Leistungen mit sehr unter­schiedlichen Kosten vereint. Diese reichen von der normalen Vollzeitpflege eines bis 7 Jahre alten Kindes mit Kosten von ca. 750 ? im Monat bis über 1.800 ? im Monat einer Vollzeitpflege mit erweitertem Förderbedarf eines volljährigen Jugendlichen in Ausbildung. Mitte hat nur ca. 30 % Fälle mit erw. Förderbedarf und kann damit kosten­günstiger als andere Bezirke sein.

 

Produkte 80396 bis 80403 stationäre Unterbringung (§§ 34 und 35 SGB VIII)

Das Defizit oder der Effizienznachteil beläuft sich auf 1.280 T?. Davon entfällt wie­derum die Hälfte auf 80397 T-HzE Gruppen in Berlin. Im Verhältnis zu den Kosten gesehen, ist bei den Produkten mit mehr als 100 T? Verlust 80399 T-HzE Wohn­gemneinschaft in Berlin mit 9,19% jedoch noch schlechter.

Auch hier ist zu beachten, dass die Produkte in sich verschiedene Leistungsspannbreiten vereinen, von Angeboten mit geringerer Betreuungsdichte, Regelleistung bis zu Intensivleistung. Beim Produkt 80397 gibt es lt. der aktuellen Entgelttabelle von SenJug 142 Angebote, davon 16 im Bereich der geringen Betreuungsdichte (Leistung A 1), 27 in der Regelleistung (Leistung A 2) aber 99 bei der Intensivleistung (Leistung A 3). Niedrigster Tagessatz bei A 1 bei 49,37 ?, höchster bei A 3 mit 220,87 ?. Das macht die Spannweite innerhalb des Produktes deutlich.

Selbst wenn der Bezirk Unterbringungen in A 2 vornehmen möchte, ist das aufgrund des begrenzten Angebotes kaum möglich. Gleichzeitig sind aber für immer schwierigere Hilfefälle Unterbringungen zu finden, wo durch zusätzliche Kosten Tagessätze von über 300 ? zu zahlen sind.

Eine der wenigen Steuerungsmöglichkeiten für das Produkt 80397 ist es, die Jugendlichen, die 16 und 17 Jahre alt sind, in andere, weniger intensive Angebote überzuleiten und deren Verselbständigung zu fördern. Das betrifft ca. 15 % der lfd. Fälle.

 

Produkte 80164 bis 80169 ambulante Hilfen (§ 27 Abs. 2 und 3, §§ 29 - 31 sowie § 35 ambulant SGB VIII)

Durch den Medianfaktor ist hier das Budgetierungsergebnis positiv. Dennoch arbeitet das Jugendamt daran, insbesondere die Stückkosten des Produktes 80167 soz.päd. Familienhilfe an den Median heranzuführen. Für weitere Informationen wird auf die Tiefenprüfung verwiesen.

Das Produkt 80169 beinhaltet die eigenen Verträge nach § 27 Abs. 2 SGB VIII. Das Jugendamt prüft, inwieweit die Kostensätze der Verträge, die über dem Median liegen, neu verhandelt werden können, so dass dieses Produkt keinen Budgetverlust mehr erzielt. Die Spannbreite der hier in den Bezirken verhandelten Kosten ist zumindest nach den Produktvergleichsberichten 2012 hoch und erreicht Stückkosten von 166,19 ? bis 945,90 ? pro Monat. Der § 27 Abs. 2 SGB VIII kann als Experimentierklausel gesehen werden. Es gibt hier keine Kostensätze von SenJug. Jeder Bezirk ist frei zu verhandeln und Standards festzulegen. Daher ist zu bezweifeln, ob die in diesem Produkt abgebildeten Leistungen tatsächlich vergleichbar sind.

 

 

Produkte 80172 und 80173 sowie 80394 und 80395 ambulante, teilstat. und stationäre Eingliederungshilfen (§ 35a SGB VIII)

Hier wirkt der Medianfaktor nachteilig (0,9050). Außerdem erscheint er willkürlich gesetzt. Auf den Median bezogen machen diese Produkte in der Summe keinen Verlust. Gerade die Therapien (80172), zum großen Teil Lerntherapien, sind eine preiswerte und wirksame Hilfe. Zumal die Therapien nach § 35a SGB VIII in Mitte auch noch preiswerter sind als nach § 27 Abs. 2 SGB VIII (Produkt 80164 mit Stückkosten von 461,48 ? zu 380,85 ? bei 80172).

Unverständlich ist auch, warum die stationäre EGH Produkt 80394 innerhalb Berlins 562,65 ? geringer im Zuweisungspreis ist als die gleiche Hilfeart außerhalb Berlins Produkt 80395.

Was das Jugendamt bei derartiger Willkür an Zuweisung steuern soll, lässt sich nicht ermitteln.

 

Hilfe zur Pflege:

Ausweislich der Ergebnisse 2012 nach Basiskorrektur weist der Bereich Hilfe zur Pflege insgesamt kein Defizit, sondern in der Summe aller Produktergebnisse einen Gewinn von rund 1,8 Mio. Euro aus. Gleichwohl wird auch in Produktergebnissen in 2012 deutlich, dass der Bereich der stationären Hilfe zur Pflege Defizite ausweist, die durch bezirkliches Verwaltungshandeln nicht gesteuert bzw. vermindert werden können. Das Bezirksamt hat sich daher wiederholt auf den unterschiedlichen Ebenen für eine vollständige Basiskorrektur der stationären Hilfe zur Pflege eingesetzt. So hat sich das zuständige Bezirksamtsmitglied an alle Sozialstadträte gewandt, um ein einheitliches Votum für eine solche Basiskorrektur zu erreichen. Wie im darauf folgenden Schreiben an die Senatsverwaltung für Finanzen deutlich wird, leider vergeblich. (Vgl. HbL-Bericht 2012).

Die Gründe für das strukturelle Defizit in der stationären Hilfe zur Pflege, aber auch die grundsätzliche Budgetproblematik in der ambulanten Hilfe zur Pflege stellt das Bezirksamt ausführlich in seinem jährlichen Bericht zu den Hilfen in besonderen Lebenslagen dar, die dem Haupt- und dem Fachausschuss regelmäßig zur Verfügung gestellt und erläutert werden. Auch für das Jahr 2012 wird ein solcher Bericht gegenwärtig dem BVV-Fachausschuss und dem Hauptausschuss vorgelegt.

 

1 Anlage

A) Rechtsgrundlage:

 

              § 36 BezVG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a.               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

             

                            keine
 

              b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

                            keine
 

 

Berlin, den 23. Juli 2013

 

 

                                                       

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen