Drucksache - 0562/IV
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0562/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Bürgerportal Maerker in Mitte
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.12.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0562/IV):
"Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Inneres und Sport dafür einzusetzen, dass das Bürgerportal „Maerker“ im Bezirk Mitte von Berlin zum frühest möglichen Zeitpunkt eingesetzt werden kann.
Die Bezirksverordnetenversammlung bedauert, dass trotz eines Prüfersuchens und eines offensichtlichen Interesses aus der Bezirksverordnetenversammlung keine Rückkopplung des Bezirksamtes mit der BVV oder den zuständigen Fachausschüssen erfolgte, als eine Stellungnahme des Bezirks zum Einsatz des Bürgerportals durch den Senat angefordert wurde.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist innerhalb von einem Monat nach Beschluss über diesen Antrag zu berichten, da der Vorgang bereits seit März bearbeitet wird."
Das Bezirksamt hat am 05.03.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Wie bereits im Zwischenbericht zum BVV-Beschluss DS-Nr. 0236/IV vom 18.09.2012 darge-legt, von der BVV in der Sitzung BVV-M/0016/IV vom 20.12.2012 zur Kenntnis genommen, beabsichtigt das Bezirksamt es nicht, das System "Maerker" zu nutzen.
Die Online-Plattform wird nicht landesweit eingeführt. Neben dem Bezirk Mitte lehnen auch die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Reinickendorf und Spandau eine Einführung ab.
Vor diesem Hintergrund erscheint es nach wie vor als sinnvoll, ein landeseinheitliches Anliegen- und Beschwerdemanagementsystem, das im Jahr 2014 eingeführt werden soll, abzuwarten.
Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin,
Dr. Hanke Carsten Spallek Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
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