Drucksache - 0527/IV  

 
 
Betreff: Veranstaltungen auf dem Wasser bekanntmachen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Mahr Vierhufe 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.10.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
22.11.2012 
14.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Transparenz und Bürgerbeteiligung Entscheidung
07.01.2013 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Transparenz und Bürgerbeteiligung vertagt   
04.03.2013 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Transparenz und Bürgerbeteiligung vertagt   
06.05.2013 
10. Sitzung des Ausschusses für Transparenz und Bürgerbeteiligung vertagt   
03.06.2013 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Transparenz und Bürgerbeteiligung vertagt   
05.08.2013 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Transparenz und Bürgerbeteiligung erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 16.10.2012
2. Antrag für die 14. BVV

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, genehmigte Veranstaltungen auf den Wasserstraßen im Bezirk Mitte in seinem Internet-Angebot bekanntzumachen.

 

Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Inneres und der Berliner Wasserschutzpolizei eine Absenkung der genehmigungsfreien Lärmpegel für Schiffsfahrten in Innenstadtbereichen zu prüfen.

 

Über das Ergebnis der Prüfung ist der BVV bis zum 30.11.2012 Bericht zu erstatten.

 

Begründung:

Die Wasserstraßen im Bereich des Bezirks Mitte gehören zu den beliebten Ausflugszielen, die zunehmend auch von Firmen und Partyveranstaltern für lärmintensive Veranstaltungen genutzt werden.

 

Tanzveranstaltungen auf dem Oberdeck lassen vergessen, daß weite Teile der Uferbereiche von Spree und Landwehrkanal dem Wohnen dienen. Anwohnern, die sich am Lärm stören, bleibt derzeit nur der Anruf bei der Wasserschutzpolizei, um an Informationen zu Anlaß und Dauer der Beschallung zu gelangen.

 

Um hier die Bürgerinformation zu verbessern, bedarf es einer Bekanntmachung vorrangig der genehmigten, lärmintensiven Schiffsfahrten im Online-Angebot des Bezirksamtes.

 

 
 

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