Drucksache - 0406/IV
(Text liegt vor):
Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility ManagementTel.: 23700
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage -zur Kenntnisnahme-
über
Liegenschaftsfonds
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.1.2001 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen Nr. I/32):
Das Bezirksamt wird ersucht,
Das Bezirksamt hat beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen.
Zu 1. Eine Auflistung der weiteren vom Liegenschaftsfonds übernommenen Grundstücke ist als Anlage beigefügt.
Zu 2.Mit dem Übergang der Grundstücke geht auch die Verwaltung der Grund- stücke in die Zuständigkeit des Liegenschaftsfonds über.
Zu 3.Mit der Übergabe der weiteren Grundstücke ist in der SE FM sowie im Schul- und Sportamt sowie im Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt kein Personalabgang verbunden. Bei den Grundstücken des Finanzvermögens (FV) handelt es sich -ausgenommen das Grundstück Nordufer 39, 40- um ehem. Schulgrundstücke bzw. ein Grundstück des Jugendamtes (Jugenderholungsstätte Kagel, Erich-Weinert-Str. 36), die nur kurzfristig im Finanzvermögen „geparkt“ waren. Bei den Schulgrundstücken handelt es sich nur um die Teilflächen der ehem. Wohndienstgebäude bzw. den Standort der schulpraktischen Seminare (Putbusser Str. 22) und eine als Parkplatz genutzte Teilfläche (Pohlstr. neben Nr. 62).
Zu 4.Die Veränderungen für den Haushalt sind aus den Entwicklungen in den Einnahmetiteln und bei den Ausgabetiteln des Haushaltsplans 2011 gegenüber den Ansätzen im Haushaltsplan 2010 ablesbar.
Welche Minderungen/Einsparungen sich dabei aufgrund allgemeiner Einsparvorgaben ergeben bzw. auf die Übergabe der Grundstücke zurückzuführen sind, ist in Einzelbeträgen ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht darstellbar, da in jedem Einzelfall überprüft werden müsste, ob sich die Entwicklungen aus der Übertragung an den Liegenschaftsfonds ergeben oder ob andere Umstände, wie zum Beispiel -grundsätzliche- Einsparungen bei Straßenreinigung, Stromkosten usw. maßgeblich sind.
Rechtsgrundlage: §§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: siehe Berichtstext zu 4.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Berlin, den .6.2012
BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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