Drucksache - 0393/IV  

 
 
Betreff: Bürgernahe Bürgerämter im Bezirk Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Mahr Fraktion der CDU Reschke Fraktion der Piraten Lang 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragAntrag
   Beteiligt:Fraktion der CDU
   Piratenfraktion
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
14.06.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) überwiesen   
Soziales und Bürgerdienste Entscheidung
16.10.2012 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste vertagt   
13.11.2012 
14.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste vertagt   
11.12.2012 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste vertagt   
15.01.2013 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste vertagt   
12.02.2013 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 12.06.2012
2. Antrag vom 14.08.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den laufenden Publikumsbetrieb in den bezirklichen Bürgerämtern aufrecht zu erhalten. Dazu sind alle Anstrengungen zur Optimierung der internen Abläufe zu unternehmen, insbesondere der verstärkte öffentliche Hinweis auf die Nutzung der Terminvergabe zur Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

 

Begründung:

Die vom Bezirksamt laut Mitteilung des zuständigen Bezirksstadtrates in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste am 5. Juni 2012 geplante Verringerung des laufenden Publikumsbetriebes, mit der Ausnahme eines Wochentages sowie einem allgemeinen Notdienst, zu Gunsten einer dann fast ausschließlichen Bearbeitung nach Terminvergabe, droht den Sinn des „Offenen Bürgeramtes“ an sich zu zerstören. Gerade die Möglichkeit, sich innerhalb der Öffnungszeiten an das Bürgeramt als unmittelbar zugängliche öffentliche Verwaltungsstelle spontan und ohne längeren zeitlichen Vorlauf wenden zu können, gehört ganz wesentlich zum Kern einer bürgernahen öffentlichen Verwaltung.

 

Auch die laut obiger Mitteilung geplante Ausdehnung der Öffnungszeiten bei einer Umstellung auf „reine“ Terminvergabe sowie die Einrichtung einer Frühsprechstunde ab 7 Uhr morgens vermag am Befund einer erheblichen Einschränkung der Zugänglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger generell nichts zu ändern.

 

 
 

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