Drucksache - 0393/IV
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den laufenden Publikumsbetrieb in den bezirklichen Bürgerämtern aufrecht zu erhalten. Dazu sind alle Anstrengungen zur Optimierung der internen Abläufe zu unternehmen, insbesondere der verstärkte öffentliche Hinweis auf die Nutzung der Terminvergabe zur Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Begründung: Die vom Bezirksamt laut Mitteilung des zuständigen Bezirksstadtrates in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste am 5. Juni 2012 geplante Verringerung des laufenden Publikumsbetriebes, mit der Ausnahme eines Wochentages sowie einem allgemeinen Notdienst, zu Gunsten einer dann fast ausschließlichen Bearbeitung nach Terminvergabe, droht den Sinn des „Offenen Bürgeramtes“ an sich zu zerstören. Gerade die Möglichkeit, sich innerhalb der Öffnungszeiten an das Bürgeramt als unmittelbar zugängliche öffentliche Verwaltungsstelle spontan und ohne längeren zeitlichen Vorlauf wenden zu können, gehört ganz wesentlich zum Kern einer bürgernahen öffentlichen Verwaltung.
Auch die laut obiger Mitteilung geplante Ausdehnung der Öffnungszeiten bei einer Umstellung auf „reine“ Terminvergabe sowie die Einrichtung einer Frühsprechstunde ab 7 Uhr morgens vermag am Befund einer erheblichen Einschränkung der Zugänglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger generell nichts zu ändern.
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