Drucksache - 0333/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 0333/IV Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
den Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs 1 Baugesetzbuch, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs 1 Baugesetzbuch zum Bebauungsplanentwurf 1-60 „Schillingstraße Süd“ für die Grundstücke Holzmarktstraße 66, 69, 73 und 75 sowie die angrenzenden Flurstücke 266, 391 (teilweise), 395, 399 und 400 sowie eine Teilfläche der Schillingstraße und der Holzmarktstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, die Teilung des Bebauungsplanes 1-60 in die Bebauungspläne 1-60a „Alexander- / Schillingstraße“ und 1-60b „Schillingstraße Süd“, die Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs 1-60b und die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu den Bebauungsplanentwürfen 1-60a und 1-60b
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 22.05.2012 beschlossen:
I. Die Auswertung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
II. Der Bebauungsplan 1-60 für die Grundstücke Holzmarktstraße 66, 69, 73 und 75 sowie die angrenzenden Flurstücke 266, 391 (teilweise), 395, 399 und 400 sowie eine Teilfläche der Schillingstraße und der Holzmarktstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird in die Bebauungspläne 1-60a und 1-60b mit den nachfolgenden Grenzen der räumlichen Geltungsbereiche geteilt:
Bebauungsplan 1-60a für die westlich des Grundstückes Holzmarktstraße 73 gelegenen Flurstücke 399 und 400 sowie eine Teilfläche der Schillingstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Bebauungsplan 1-60b für die Grundstücke Holzmarktstraße 66, 69, 73 und 75 sowie die angrenzenden Flurstücke 266, 391 (teilweise) und 395 sowie eine Teilfläche der Schillingstraße und der Holzmarktstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
III. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 1-60b wird um eine Teilfläche der Holzmarktstraße erweitert. Der aufzustellende Bebauungsplan umfasst jetzt die Grundstücke Holzmarktstraße 66, 69, 73 und 75 sowie die angrenzenden Flurstücke 266, 391 (teilweise) und 395 sowie eine Teilfläche der Schillingstraße und der Holzmarktstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
IV. Für die räumlichen Geltungsbereiche der Bebauungspläne 1-60a und 1-60b wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgaben durchgeführt.
V. Die der Durchführung dieser Planungen entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.
Begründung:
zu I.: siehe Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 18.10.2011 (Anlage 1), der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 18.10.2011 (Anlage 2) sowie der erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 28.03.2012 (Anlage 3)
zu II.-III.: Anlass für die Planaufstellung sind die im Plangebiet existierenden Nachverdichtungspotentiale und konkrete Bauabsichten privater Grundstückseigentümer, die bei einer Beurteilung auf Grundlage des derzeitigen Planungsrechts (unbeplanter Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB)) zu einer unkoordinierten und unmaßstäblichen Nachverdichtung im Plangebiet ohne Beachtung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes der Karl-Marx-Allee II. Bauabschnitt führen würden und somit den städtebaulichen Zielsetzungen zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart und behutsamer konzeptioneller Weiterentwicklung des Gebiets entgegenstehen.
In diesem Zusammenhang wurden innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanverfahrens 1-60 durch Bescheide vom 24.10.2011 zwei Anträge auf Erteilung von Vorbescheiden gemäß § 15 Abs. 1 BauGB für die Dauer von zwölf Monaten, gerechnet ab dem 18.05.2011, zurückgestellt, da die beantragten Vorhaben die Durchführung der Bebauungsplanung unmöglich machen, zumindest jedoch wesentlich erschweren würde. Nachfolgend wurde durch Verordnung über die Veränderungssperre
Bereits im Jahr 2011 entschloss sich der Bezirk, das gesamte Gebiet Karl-Marx-Allee
Mit Schreiben vom 30.03.2012 wurde die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt über die beabsichtigte Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 1-60 unterrichtet. Am 13.04.2012 teilte SenStadtUm VII B 14 hierauf mit, dass dringende Gesamtinteressen Berlins im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 2 AGBauGB berührt sind, der vorgesehenen Geltungsbereichserweiterung im Bereich der Holzmarktstraße jedoch prinzipiell nichts entgegensteht und es bereits grundsätzliche Überlegungen zu einer neuen Straßenplanung der Holzmarktstraße gibt, jedoch noch detaillierte Abstimmungen zur genauen Lage der künftigen Straßenbegrenzungslinie und zum Umgang mit den angrenzenden Flächen erforderlich sind.
Im Hinblick auf die Geltungsdauer der Veränderungssperre besteht jedoch das Erfordernis einer zügigen Fortführung des Bebauungsplanverfahrens 1-60 für die Teilbereiche, für die die o.g. Verordnung über die Veränderungssperre 1-60/21 erlassen wurde. Zur Vermeidung von Verzögerungen im Hinblick auf den Ablauf der Geltungsdauer der Veränderungssperre 1-60/21 ist der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens 1-60 daher in die Bebauungsplanverfahren 1-60a und 1-60b zu teilen.
Mit dem Bebauungsplanverfahren 1-60/21 für die westlich des Grundstückes Holzmarktstraße 73 gelegenen Flurstücke 399 und 400 sowie eine Teilfläche der Schillingstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte besteht die Möglichkeit, für den von der Veränderungssperre betroffenen Bereich zügig den Verfahrensschritt der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Für das Bebauungsplanverfahren 1-60b für die Grundstücke Holzmarktstraße 66, 69, 73 und 75 sowie die angrenzenden Flurstücke 266, 391 (teilweise) und 395 sowie eine Teilfläche der Schillingstraße und der Holzmarktstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte kann zunächst der erforderliche Abstimmungs- und Klärungsbedarf ermittelt und bewertet werden, ohne dass es zu einer Verzögerung des von der Veränderungssperre 1-60/21 betroffenen Teilbereichs kommt. Hierbei ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens 1-60b aus den o.g. Gründen um eine Teilfläche der Holzmarktstraße zu erweitern.
zu IV.-V.: Für die Bebauungsplanverfahren 1-60a und 1-60b ist unter Beachtung der Ergebnisse der bisherigen Verfahrensschritte mit dem Verfahrensschritt der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fortzufahren. Die den Planungen entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. gemäß § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den
Anlagen: · Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 18.10.2011 · Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 18.10.2011 · Ergebnis der erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 28.03.2012 · Planzeichnung Bebauungsplan 1-60a · Planzeichnung Bebauungsplan 1-60b
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