Drucksache - 0317/IV
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Ich frage das Bezirksamt:
1. Was ergibt sich für das Bezirksamt aus dem Urteil des Dresdner Verwaltungsgerichts zur Demokratieerklärung / Extremismusklausel vom 25. April 2012?
2. Hat das BA bereits einen Auftrag an das Rechtsamt gestellt, um zu prüfen, wie diese Klausel in Mitte eingeführt werden könne, wie es dies noch im Dezember letzten Jahres vorhatte? Wenn ja: wie ist der aktuelle Stand? Wenn nein: warum nicht?
3. Beabsichtigt das Bezirksamt auch nach der Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Klausel durch das Verwaltungsgericht Dresden, diese Klausel in Mitte einzuführen?
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