Drucksache - 0298/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Jugend, Schule, Sport und Facility Management ( 23700
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 0298/IV Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Auszug aus dem Rathausturm bis spätestens 30.06.2012
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache 0298/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht sicherzustellen, dass die 1. bis 11. Etage des Rathausturms am Standort Wedding bis spätestens zum 30.09.2012 komplett freigezogen und an die BIM GmbH übergeben wird. Bezirkliche Organisationseinheiten, die den Rathausturm ab dem 01.07.2012 nutzen, ist die dafür von der BIM GmbH erhobene Miete von ihrem Budget abzuziehen und zur Haushaltskonsolidierung zur Verfügung zu stellen. Seitens des Bezirksamts ist unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass seitens GDM die für einen fristgerechten Umzug notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden.
Das Bezirksamt hat am 22. Januar 2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Abschlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Nachdem das Abgeordnetenhaus von Berlin am 8.03.2012 die Übertragung der
Die konkreten logistischen Vorbereitungen für den Umzug konnten getroffen werden und die Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen für die Ausgaben entsprechend der haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 41 LHO wurde eingeholt.
Nach dem Abschluss der Bauarbeiten und der Umsetzung der brandschutztechnischen Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept für das Bürodienstgebäude Mathilde-Jacob-Platz 1 (BDG MJP) einschließlich der Abnahme durch den Prüfingenieur für Brandschutz waren die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die zusätzliche Unterbringung von weiteren Beschäftigten im BDG MJP ab Ende August 2012 gegeben.
Am 5.09.2012 wurden die letzten Gegenstände der Mitarbeiter aus den oberen Etagen in das BDG MJP umgezogen.
Rechtsgrundlage:
§§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Ausgaben in Höhe von 10.214 €
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den .22.01.2013.........................
Dr. Hanke Ulrich Davids Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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