Drucksache - 0296/IV
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Wir bitten um Kenntnisnahme
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 0296 / IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Babyklappen erhalten
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.04.2012 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0296 / IV)
Das Bezirksamt hat am 09.04.2013 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Das Aufgabengebiet des Jugendamtes umfasst die Förderung, die Beratung und Unterstützung von Familien mit Kindern sowie den Kinderschutz. Die Angebote des Jugendamtes (und anderer Einrichtungen) werden von den Nutzerinnen von Babyklappen bewusst nicht nachgesucht.
Als Zielsetzung der Angebote zur anonymen Kindesabgabe (Babyklappe, anonyme Geburt, anonyme Übergabe) werden die Verhinderung von Kindstötung und Aussetzung benannt. Aus der Sicht des Kinderschutzes sind Babyklappen als eine Möglichkeit, das Leben und die Unversehrtheit des Kindes von Frauen in Notsituationen zu schützen, zu begrüßen.
Gleichwohl bieten die Jugendämter und die Wohlfahrtsverbände durch ihre Adoptionsvermittlungsstellen allen Frauen die Möglichkeit, ihre Kinder schon während der Schwangerschaft dort zur Vermittlung anzumelden und so legal auf eine Ausübung der Elternschaft zu verzichten. Die damit verbundenen Gespräche, die Einbeziehung des Erzeugers und den bürokratischen Aufwand wollen die Nutzerinnen von Babyklappen jedoch gerade vermeiden.
Die Nutzung der anonymen Kindesabgabe wirft auch rechtliche Fragen auf: Es gilt die konkurrierenden Interessen von Mutter und Kind abzuwägen, nämlich das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung (dem Wunsch nach Anonymität) und das Recht des Kindes, seine Herkunft zu kennen. Das Recht des Kindes ist hier eindeutig beschnitten. Die Rechte des oft uninformierten Erzeugers verdienen ebenfalls eine Würdigung. Die Klärung, ob das Angebot der Babyklappe legal ist, könnte ein Gutachten von Rechtsexperten klären. Diese rechtliche Grauzone muss in Bezug auf die Sicherheit des Kindes hinsichtlich seiner Herkunft und Zukunft sowie der Rechtsicherheit aller handelnden Personen und involvierten Institutionen beseitigt werden, wenn Angebote der anonymen Kindsabgabe Bestand haben sollen.
Jedoch würde eine rechtliche Positionierung, welchen Tenor sie auch immer hätte, das individuelle Dilemma der Frauen nicht lösen. Dieser Personenkreis lehnt aus unterschiedlichen Gründen den behördlich angebotenen Weg einer legalen Kindsabgabe ab. Die oben genannte Studie belegt, dass die Frauen sich in einer extremen persönlichen Krisen- und Notlage befinden. Der gewählte Weg einer anonymen Kindsabgabe mittels der Babyklappe lässt jedoch insofern den Willen zum verantwortlichen Handeln erkennen, als dadurch das Leben des Kindes geschützt wird.
In der Alltagspraxis des RSD im Jugendamt erleben die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen täglich die Konfrontation mit unterschiedlichsten Lebenssituationen von Eltern und Kindern, in denen nicht selten das gesunde, seelisch-geistige und/oder körperliche Wohl der Kinder akut oder latent gefährdet ist. Untersuchungen belegen vielfach die Langzeitfolgen des Aufwachsens eines Kindes in defizitären familiären Verhältnissen. Die Beseitigung von Kindeswohlgefährdung und deren Folgen für die Entwicklung eines Kindes kosten Geld. Daher ist jegliches präventive Angebot, das hilft, die Entstehung einer Kindeswohlgefährdung zu vermeiden, zu prüfen. In diesem Sinne könnte die Beibehaltung von Babyklappen als ein, wenn auch aus der Sicht des Jugendamtes nicht favorisiertes, Instrument zum präventiven Schutz des Kindeswohls gesehen werden.
Künftig sollten passgenaue Hilfsangebote entwickelt werden, die das Anonymitätsbedürfnis der Frauen berücksichtigen, aber trotzdem die Rechte des Kindes über das Wissen seiner Herkunft wahren. Die bereits bestehenden niedrigschwelligen Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für diese Gruppe schwangerer Frauen und die Verbesserung dieser Angebote sollten über das Medium Internet intensiver beworben werden, um in der Zukunft eine bekannte Alternative zur anonymen Kindsabgabe zu haben.
Auch der Senator für Gesundheit und Soziales, Herr Czaja, hat auf unser Schreiben mitgeteilt, dass er den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung sehr begrüßt, denn auch er setzt sich seit langem für den Erhalt der Babyklappen ein. Er hat seine Position in der Öffentlichkeit und auch auf bundespolitischer Ebene deutlich vertreten. Dementsprechend ist es ihm ein wichtiges Anliegen, dass in dem laufenden Bundesgesetzgebungsverfahren zur vertraulichen Geburt die Möglichkeit des Weiterbestehens der eingerichteten Babyklappen Berücksichtigung findet. Ebenso wird sich die Senatsverwaltung mit den Trägern der Angebote gemeinsam dafür einsetzen, dass die Qualität der bestehenden Angebote zur anonymen Kindsabgabe weiter verbessert wird.
A. Rechtsgrundlage:
§ 36 i.V.m. § 13 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
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