Drucksache - 0278/IV
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Wir fragen das Bezirksamt:
1. Inwiefern steht die Vergabe von Mitteln durch einen Stiftungsrat nach Pkt. 1 des Vorschlages im Widerspruch zur Landeshaushaltsordnung (LHO)?
2. Inwiefern stehen die Vorschläge nach Pkt. 3 im Widerspruch zu §§ 52, 53 Abgabenordnung (AO)? Welche der vorgeschlagenen Zweckbestimmungen widersprechen der Gemeinnützigkeit?
3. Warum wurde die BVV erst 8 Monate nach Beschlussfassung informiert?
4. Welche Zahlungen sind seit dem Beschluss der BVV am 23.06.2011 aus Stiftungsmitteln geleistet worden?
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