Drucksache - 0186/IV  

 
 
Betreff: Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß §34 AZG i.V. § 116 Abs. 2 SGB XII
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:ÄnderungsantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 14.02.2012
2. Beschluss vom 23.02.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text liegt vor)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                  13.02.2012

Abteilung Soziales und Bürgerdienste                 (918)-42662

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

Vorlage - zur Beschlussfassung –

 

über Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß § 34 AZG i. V. § 116 Abs. 2

SGB XII

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

 

Zu Mitgliedern im Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten werden gewählt :

 

 Ordentliche MitgliederStellvertretende Mitglieder

 

a) Bezirksverordnete:

 

Frau Clarissa de SielvieHerr Thorsten Lüthke

    (S P D)(S P D)

 

Herr Dr. Dieter SchulzeHerr Andreas Martin

    (C D U) (Piratenpartei)

 

   Frau Susanne FünfstückFrau Sabrina Mallwitz

  (Die Linke)(Bündnis 90/Die Grünen)

 

b)Vertreter der Gewerkschaften:

 

Herr Leo WatzekHerr Dirk Kuske

(Ver.di) (IG Bauen-Agrar-Umwelt)

 

c) Vereinigungen:

Herr Edwin SchernerFrau Martina Engel

(AWO)(Deutscher Familienverband, Berlin)

 

Herr Claus GörigkFrau Margot Brzezinski

(Casa nostra - Integrative Hilfe e. V.)(Unionhilfswerk)

 

Frau Rita KampeFrau Elke Dietz

(CARITAS) (Volkssolidarität)

 

  d) Migrantenverbände:
 

      Herr Riza KavasogluN. N.
      (Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e. V.)

 

      Frau Marina BondarewN. N.
      (Club Dialog e. V.) 

 

A) Begründung:

 

Nach § 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) i.V.m. § 116 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, XII. Buch (SGB XII) ist zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten in jedem Bezirk ein Beirat zu bilden (§ 34 Abs. 1 AZG). Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt (§ 34 Abs. 4 AZG). Der derzeit noch tätige Beirat wurde im September  2009 gewählt, so dass die reguläre Amtszeit abgelaufen ist. Aufgrund der Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung sowie der verzögerten Benennung von Beiratsmitgliedern durch die vorschlagsberechtigten Organisationen wird der neu gewählte Beirat seine Tätigkeit erst im März 2012 aufnehmen können.

 

Der Beirat besteht nach § 34 Abs. 3 AZG aus:

a) drei Bezirksverordneten;

b) einem Vertreter der Gewerkschaften;

c) drei Vertretern von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen.
d) zwei Vertretern von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten
    Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und
    Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden

Nach der Geschäftsordnung ist für jedes Mitglied ein/e Stellvertreter/in zu wählen.

 

B) Rechtsgrundlage:

 

§ 34 AZG i.d.F.v. 22. Juli 1996 (GVBl. S. 302, 472), zuletzt geändert durch Art. VII G des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVBl. S. 344).

 

C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

    a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

     Mittel sind in Kapitel 3910 / 41210 vorhanden

    b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

              keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

Dr.  Hanke           von Dassel

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 

 

 
 

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