Drucksache - 0176/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0176/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Planungssicherheit Märchenhütte
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0176/IV):
Das Bezirksamt Mitte von Berlin wird ersucht, den Kulturstandort Hexenkesselhoftheater und Märchenhütten im Monbijoupark dauerhaft zu sichern. Das Bezirksamt möge gemeinsam mit dem Betreiber Hexenkessel & Strand GmbH sowie den zuständigen Ämtern und Stellen hierfür ein tragfähiges Konzept entwickeln. In diesem Sinne sollen alle Möglichkeiten der baurechtlichen, planungsrechtlichen und widmungsrechtlichen Sicherung geprüft und die erforderlichen Schritte eingeleitet werden. In diesem Zusammenhang sollen auch die vermögensrechtlichen Fragen wie die Zuordnung zum Fachvermögen sowie Miet-, Pacht- und Eigentumsverhältnisse geklärt werden. Auf dieser Grundlage soll ein tragfähiges Pachtverhältnis mit der Hexenkessel & Strand GmbH abgeschlossen werden. Der Erhalt der Bunkeranlage dient vorrangig der Standortsicherung für das Hexenkesselhoftheaters und der Märchenhütten sowie der Schaffung einer öffentlichen barrierefreien WC-Anlage durch die Betreiber der Märchenhütten und des Hexenkesselhoftheaters. Darüber hinaus sollen die Flächen der Bunkeranlage als Lager sowie für technische und soziale Infrastruktur für das Hexenkesselhoftheater und die Märchenhütte nutzbar sein.
Das Bezirksamt hat am 09.08.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu nachfolgenden Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Am 25.02.2016 wurde das Gutachten zur planungsrechtlichen Einordnung des Betriebs des Monbijoutheaters im Monbijoupark in Berlin-Mitte von dem Planungsbüro „Plan und Recht“, vertreten durch Herrn Prof. Dr. Schmidt-Eichstaedt, vorgelegt. Das Gutachten sagt zur Möglichkeit der Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans aus, dass jeder Bebauungsplan durch ein förmliches Verfahren geändert werden kann. Ob und welche Änderungen inhaltlich möglich sind, hänge im Wesentlichen davon ab, ob es für die beabsichtigte Festsetzung eine Rechtsgrundlage gibt und ob die beabsichtigte Änderung dem Abwägungsgebot standhält.
Am 19.04.2016 erfolgte die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens mit dem BA-Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans I-57-1 „Monbijoutheater“. Am 11.05.2016 teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (II C) mit, dass gegen die Absicht, den Bebauungsplan unter Änderung aufzustellen, aus Sicht der dringenden Gesamtinteressen Berlins an Bebauungsplänen bei den dargelegten Planungszielen keine Bedenken bestehen. Am 10.06.2016 erfolgte die Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt von Berlin (Nr. 23, Seite 1254). Mit Bescheid vom 20.05.2016 erfolgte die Erteilung einer Befreiung nach § 31 BauGB i. V. m. § 68 BauO Bln für die befristete Errichtung von baulichen Anlagen für den Theaterbetrieb.
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Derzeit wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorbereitet. Die BVV wird über den weiteren Fortgang der Planung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens weiterhin regelmäßig informiert.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i. V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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