Drucksache - 0144/IV  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes 1-85B "Friedrich-Wilhelm-Stadt,mittlerer Bereich" im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 1 Baugesetzbuch, die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß §4 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Behörden gemäß §4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Bebauungsplan zur VzK_Friedrich_Wilhelm_A3-Aufstellung
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.02.2012

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Aufstellung des Bebauungsplanes 1-85B „Friedrich-Wilhelm-Stadt, mittlerer Bereich“ im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch, die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 31.01.2012 beschlossen:

 

  1. Der Bebauungsplan 1-85B für die Grundstücke Luisenstraße 48 – 55 und Schumannstraße 9-19 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte ist aufzustellen.

 

  1. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1-85B wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligungen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgaben durchgeführt.

 

  1. Die der Durchführung dieser Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach    § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.

 

 

Veranlassung für die Einleitung des Bebauungsplanes 1-85B sind folgende städtebauliche Gründe:

 

1.    Veranlassung und Erforderlichkeit

 

Die Planung beinhaltet die Sicherung eines Mischgebiets innerhalb des Geltungsbereiches sowie die Sicherung des Deutschen Theaters als kulturelle Einrichtung.

 

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die zunehmende Tendenz, gerade in innerstädtisch herausragenden Lagen, vorhandenen Wohnraum durch anderweitige Nutzungen zu verdrängen.

 

Im Jahr 2001 wurde für das Gebiet der Friedrich-Wihelm-Stadt eine Erhaltungsverordnung nach

§ 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Erhaltung der Zusammensetzung der Bevölkerung erlassen, da bereits in den 1990er Jahren Strukturveränderungen in der Gebietsbevölkerung erkennbar waren, die zu einer Veränderung der städtebaulichen Situation des Gebiets führen könnten. Die Erhaltungsverordnung konnte die Veränderung in der Zusammensetzung der Bevölkerung nicht nachhaltig verhindern, jedoch spielte sie eine erhebliche Rolle in Bezug auf die Sicherung des Wohnens. Nach einer Geltungsdauer von fünf Jahren wurde die Erhaltungsverordnung im Jahr 2007 aufgehoben.

 

Die Bestandsanalyse für das Gebiet um die Marienstraße/Reinhardtstraße vom November 2010 der Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung (BSM) weist den zunehmenden Verlust städtischer Wohnlagen in dem Gebietszusammenhang der Friedrich-Wilhelm-Stadt nach. Untersucht wurde der Bereich der Schumannstraße, Reinhardtstraße, Marienstraße, Albrechtstraße, Charitèstraße und den Karlplatz sowie Teile der Luisenstraße in dem noch größere zusammenhängende Anteile Wohnnutzung vermutet wurden. Ergebnis der Analyse ist, dass in diesem, früher durch Wohnnutzung geprägten Bereich, derzeit noch ein Wohnanteil von ca. 50% vorhanden ist. Wegen der städtebaulichen Besonderheit des Gebiets, das gekennzeichnet ist von der Nähe zur Uni-Klinik Charitè und den Regierungsbauten als auch zum Bahnhof Friedrichstraße mit seiner hervorragenden Anbindung an den überregionalen Fernverkehr ist das Gebiet der Friedrich-Wilhelm-Stadt besonders von weiterer Umnutzung bedroht. Ziel der Planung ist es daher, die gegenwärtig noch vorhandene Balance zwischen den vorhandenen Nutzungen von Wohnen und wohnverträglichem Gewerbe als auch den Standort des Deutschen Theaters als eine kulturelle Einrichtung des Landes Berlin von überregionaler Bedeutung langfristig zu sichern und einem weiteren Veränderungsdruck entgegenzuwirken. Zur Umsetzung der verfolgten Planungsziele - der Sicherung von Wohn- und Arbeitsstandorten in der Innenstadt, die einer weiteren Verödung der Innenstadt entgegenwirken sollen und eine Versorgung der Bevölkerung auch mit innenstadtnahem Wohnraum gewährleisten sollen sowie eines Gemeinbedarfstandortes mit der Zweckbestimmung „Kultur“ - ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Damit soll die planungsrechtliche Grundlage für die Bewahrung schützenswerter Strukturen sowie für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des innerstädtischen Wohn- und Arbeitsstandortes geschaffen werden.

 

2.    Beschreibung des Plangebietes

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird südlich von der Schumannstraße, östlich von dem Grundstück Albrechtstraße 27 und der Panke, westlich von der Luisenstraße und nördlich von dem Gelände der Humboldt-Universität begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,7 ha.

Der Geltungsbereich wird in baustruktureller Hinsicht entlang der Schumannstraße zum einen von einer Blockrandbebauung mit Seitenflügeln und Hinterhäusern und zum anderen von dem Gebäude des Deutschen Theaters mit seinem großzügigen Theatervorplatz geprägt. Es dominieren gründerzeitliche Wohnhäuser mit einer Nutzungsmischung aus Wohnen und wohnverträglichem Gewerbe (Büronutzung, Ladengeschäfte und Schank- und Speisewirtschaften im Erdgeschoss). Entlang der Luisenstraße erfolgte über mehrere Grundstücke eine Neubebauung die zum größten Teil Wohnnutzung beinhaltet; in den Erdgeschossbereichen sind aber auch wohnverträgliche Gewerbe, wie eine Apotheke, ein Nahversorger als auch Schank- und Speisewirtschaften zu verzeichnen. Die Geschosszahlen variieren zwischen 3 und 6 Vollgeschossen.

 

3.    Planerische Ausgangssituation

 

3.1.Flächennutzungsplan / Raumordnung

 

Im Flächennutzungsplan (FNP) von Berlin ist der Bereich entlang der Schumannstraße des angestrebten Bebauungsplans als Wohnbaufläche W1 mit der Signatur für Kultur dargestellt. Der rückwärtige Bereich der Grundstücke an der Schumannstraße als auch ein Teil der Grundstücke im Bereich Luisenstraße sind im Flächennutzungsplan von Berlin als Gemeinbedarfsfläche mit der Signatur für Hochschule und Forschung dargestellt. Die geplanten Festsetzungen „Mischgebiet“ und Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kultur“ sind aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar.

 

Das Plangebiet befindet sich nach FNP im Vorranggebiet für Luftreinhaltung.

 


3.2.Bereichsentwicklungsplanung

 

Der am 18.11.2004 von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossene Bereichsentwicklungsplan des Bezirks Mitte stellt den Bereich Luisenstraße / Ecke Schumannstraße als Mischgebiet mit hohem Wohnanteil und einer Signatur für Schule dar. Die Flächen des Deutschen Theaters bis hin zu den Grundstücke Schumannstraße / Ecke Albrechtstraße werden als Gemeinbedarfsfläche mit der Signatur für Kultur dargestellt. Die Inhalte der Bereichsentwicklungsplanung werden entsprechend der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst.

 

3.3.Zentraler Bereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist Teil des Zentralen Bereichs, in dem sich Parlaments- und Regierungseinrichtungen befinden.

Planung, Entwurf und Bau der Straßen im Zentralen Bereich sind Aufgabe der Hauptverwaltung. Somit werden Belange von gesamtstädtischer Bedeutung berührt.

 

4.     Planungskonzept

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplans beschränken sich auf die Art der baulichen Nutzung. Das Maß der baulichen Nutzung ist gemäß § 34 Abs. 1 BauGB, d. h. hinsichtlich der Einfügung in die Eigenart der näheren Umgebung, zu bestimmen (einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB).

Neben der bestandsorientierten Festsetzung von Straßenverkehrsflächen sollen durch den Bebauungsplan 1-85B Mischgebiet und eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kultur“ planungsrechtlich gesichert werden. Die Sicherung des im Flächennutzungsplan von Berlin als übergeordnete Grünverbindung dargestellten Pankegrünzugs im Bebauungsplan wird im weiteren Verfahren in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erarbeitet.

Die Festsetzungen zur Art der Nutzung sind aus dem vorhandenen Bestand (Widmungen von Straßenverkehrsflächen, Eigentumsverhältnisse, genehmigte Nutzungen, Nutzungsstruktur, etc.) des Plangebiets abgeleitet. Ein zusätzlicher Bedarf an Grund und Boden wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht ausgelöst.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch


Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Für die Veröffentlichungen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von insgesamt
benötigt, die im Bezirksplan 2012 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitgestellt sind.

 

 

ca. 5000.- €

 

b)Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

Berlin,

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

Carsten Spallek

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung

 

Anlagen: Bebauungsplanentwurf 1-85B

 

 
 

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