Drucksache - 0128/IV
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(Text liegt vor)
M i t t e von Berlin Nr. /IV
Dringlichkeitsvorlage - zur Beschlussfassung -
über die Berufung beratender Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gemäß § 35 AG KJHG
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
1.Dem Jugendhilfeausschuss gehören gemäß § 35 Abs. 7 AG KJHG beratende Mitglieder an.
2.Folgende Personen sind als beratende Mitglieder benannt worden:
Als beratendes Mitglied nach § 35 Abs. 7 Nr. 3 AG KJHG:
Eine in der Mädchenarbeit erfahrende Frau
Frau Christiane Borowski - Jugendmigrationsdienst InVia -
Als Vertreter/in:
(noch nicht benannt)
Als beratendes Mitglied nach § 35 Abs. 7 Nr. 4 AG KJHG:
Eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person
Herr Thomas Hänsgen - Technischer Jugendfreizeit- und Bildungsverein e.V. -
Als Vertreterin:
Frau Britta Kriependorf - Bezirksamt Mitte von Berlin, Jugendamt, Eingliederungshilfe / Fallmanagement -
3.Mit der Berufung des beratenden Mitgliedes wird automatisch sein Stellvertreter gemäß Vorschlag berufen.
4.Die benannten Personen und ihre Stellvertreter werden als beratende Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses berufen.
Begründung:
Gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 1 bis 8 AG KJHG gehören dem Jugendhilfeausschuss bis zu 13 beratende Mitglieder an.
Die beratenden Mitglieder nach § 35 Abs. 7 Nr. 3 und 4 AG KJHG werden von dem für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamtes benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.
U. Davids BezirksstadtratBerlin, den |
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