Drucksache - 0128/IV  

 
 
Betreff: Berufung beratender Mitglieder des JHA gemäß §35 AG KJHG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2012 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1.Dringlichkeitsvorlage zur Beschlussfassung vom 11.01.2012
2. Beschluss vom 20.01.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text liegt vor)


Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache

M i t t e   von Berlin               Nr.         /IV

 

 

Dringlichkeitsvorlage - zur Beschlussfassung -

 

über die Berufung beratender Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

    gemäß § 35 AG KJHG

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1.Dem Jugendhilfeausschuss gehören gemäß § 35 Abs. 7 AG KJHG beratende Mitglieder an.

 

2.Folgende Personen sind als beratende Mitglieder benannt worden:

 

Als beratendes Mitglied nach § 35 Abs. 7 Nr. 3 AG KJHG:

 

Eine in der Mädchenarbeit erfahrende Frau

 

Frau Christiane Borowski

- Jugendmigrationsdienst InVia -

 

Als Vertreter/in:

 

(noch nicht benannt)

 

Als beratendes Mitglied nach § 35 Abs. 7 Nr. 4 AG KJHG:

 

Eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person

 

Herr Thomas Hänsgen

- Technischer Jugendfreizeit- und Bildungsverein e.V. -

 

Als Vertreterin:

 

Frau Britta Kriependorf

- Bezirksamt Mitte von Berlin, Jugendamt, Eingliederungshilfe / Fallmanagement -

 

3.Mit der Berufung des beratenden Mitgliedes wird automatisch sein Stellvertreter gemäß Vorschlag berufen.

 

4.Die benannten Personen und ihre Stellvertreter werden als beratende Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses berufen.

 

Begründung:

 

Gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 1 bis 8 AG KJHG gehören dem Jugendhilfeausschuss bis zu 13 beratende Mitglieder an.

 

Die beratenden Mitglieder nach § 35 Abs. 7 Nr. 3 und 4 AG KJHG werden von dem für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamtes benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

 

 

 

U. Davids

BezirksstadtratBerlin, den

 
 

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