Drucksache - 0125/IV
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
über „Leitlinien zur Wohnungslosenpolitik und Wohnungslosenrahmenplan“
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.03.2012 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0125/IV):
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Soziales dafür einzusetzen, dass bis zum Beginn der Kältesaison 2012/2013 die Leitlinien für Wohnungslosenpolitik fortgeschrieben werden und ein Obdachlosenrahmenplan erstellt wird.“
Das Bezirksamt hat am 13.November 2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bezirksamt hat – wie auch viele andere Bezirksämter – seit Langem und kontinuierlich bei der zuständigen Senatsverwaltung eine Fortschreibung der Leitlinien zur Wohnungslosenpolitik und zum Wohnungslosenrahmenplan angemahnt. Nicht zuletzt wegen der Brisanz steigender Zahlen von obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen war diese Frage vielfach Thema der entsprechenden Stadträtesitzungen. Zum Unverständnis nicht nur des Bezirksamts Mitte existiert nur ein erster Entwurf aus dem Jahre 2010, der den Bezirken im Sommer 2010 per E-Mail und ohne Aufforderung zur Stellungnahme übermittelt worden sein soll. Die zuständigen Stadträte haben diesen aber nicht erhalten. Augenscheinlich diente die Übersendung vor allem dazu, den Vorwurf der gänzlichen Untätigkeit zu entkräften.
In der BzStR-Sitzung am 07.11.2012 war die Frage nach einer Fortschreibung der Leitlinien zur Wohnungslosenpolitik und zum Wohnungslosenrahmenplan erneut Thema. Der Staatssekretär für Soziales sicherte zu, die Fortschreibung auf Basis des in 2010 erarbeiteten Entwurfs in Angriff zu nehmen, allerdings ohne eine feste Frist zu nennen. Aus der Fachverwaltung kam der einschränkende Hinweis, dass eine qualifizierte Fortschreibung vor allem an den fehlenden statistischen Daten scheitere, da die Bezirksämter diese nur eingeschränkt und unvollständig erheben bzw. der Senatsverwaltung zuliefern würden. Dieser Hinweis stieß auf Unverständnis bei den Stadträten, so dass sich das Bezirksamt zu beiliegendem Schreiben (Anlage) an den Staatssekretär veranlasst sah. Ob die Zusicherung, alle in den Bezirken vorhandenen Daten zu der Problematik der Obdachlosigkeit dem Senat selbstverständlich zur Verfügung zu stellen, die überfällige Fortschreibung der Leitlinien zur Wohnungslosenpolitik und zum Wohnungslosenrahmenplan beschleunigt, bleibt abzuwarten. Unterstützende Aktivitäten über die im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien wären hier sicherlich hilfreich.
Rechtsgrundlage
§ 13 i. V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, 13.11.2012....................
Dr. Hanke von Dassel Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Fortschreibung der Leitlinien zur Wohnungslosenpolitik
Sehr geehrter Herr Staatssekretär Büge,
in der gestrigen Sitzung der Stadträte haben wir erneut über die Fortschreibung der Leitlinien zur Wohnungslosenpolitik und des Wohnungslosenrahmenplanes beraten. Ich begrüße ausdrücklich Ihre Ankündigung, die überfällige Fortschreibung nun anzugehen.
Aus Ihrer Fachverwaltung kam dazu der Hinweis, dass ein wesentliches Hindernis für die Fortschreibung der Leitlinien zur Wohnungslosenpolitik und des Wohnungslosenrahmenplanes mangelnde statistische Angaben aus den Bezirken zu dieser Thematik seien. Diese Aussage ließ nicht nur mich etwas ratlos zurück, denn selbstverständlich sieht sich nicht nur der Bezirk Mitte, sondern sehen sich auch alle anderen Stadträte in der Verpflichtung, zu einer validen Datenbasis beizutragen. Um vielleicht zwischen Ihrer und den bezirklichen Fachverwaltungen vorhandene Missverständnisse auszuschließen, schlage ich vor, von Ihnen nochmals alle aus der Sicht Ihres Hauses notwendigen statistischen Angaben aufgelistet zu bekommen. Idealer Weise sollte dabei schon berücksichtigt sein, welche der Daten sich ggf. auch durch Sie selbst zentral abfragen lassen, weil sie z. B. schon in den Angaben zur Kostenleistungsrechnung enthalten sind.
Zumindest für das Bezirksamt Mitte kann ich Ihnen zusichern, dass Ihr Haus alle uns vorliegenden Daten erhalten wird, sofern es hier überhaupt Defizite gibt. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass ich hier auch für meine Amtskolleginnen und -kollegen spreche. Es wäre schön, wenn eine datenspezifische Anforderung bis zum Jahresende übermittelt würde, so dass eine Bearbeitung ab Januar auch in der notwendigen Qualität und Kontinuität erfolgt. So würde der Fortschreibung der Leitlinien zur Wohnungslosenpolitik und des Wohnungslosenrahmenplanes endgültig rein gar nichts mehr im Wege stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan von Dassel
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