|
Betreff: |
Verfassungstreu per Unterschrift? |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Fraktion DIE LINKE | Fraktion DIE LINKE |
Verfasser: | Urchs | |
Drucksache-Art: | Dringlichkeitsanfrage | Dringlichkeitsanfrage |
Beratungsfolge: |
|
![](/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/einpix.gif) | ![](/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/einpix.gif) | ![](/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/einpix.gif) | ![](/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/einpix.gif) |
|
|
|
Wir fragen das Bezirksamt:Wir fragen das Bezirksamt: - Warum hat das Bezirksamt für die seit gestern vorliegende schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage 0020/IV „Geld gegen Bekenntnis“ vier Wochen benötigt, obwohl keine der gestellten konkreten Fragen, z.B. nach Anlass der Zweifel an der Verfassungstreue der Zuwendungsempfänger im Bezirk, beantwortet wird?
- Stimmt das Bezirksamt zu, dass es sich bei der geplanten Einführung einer Bekenntnisklausel für alle Zuwendungsempfangenden, deren Mitarbeiter und Kooperationspartner um eine Grundsatzangelegenheit der Verwaltungspolitik des Bezirks handelt, die zwingend eine Beteiligung der Bezirksverordnetenversammlung erfordert und dass die in der Antwort auf die Große Anfrage in Aussicht gestellte Unterrichtung nicht ausreichend ist?
- Wie wird das Bezirksamt die Beteiligung der Bezirksverordnetenversammlung bei der Entscheidung über die Einführung einer „Bekenntnisklausel“ sicherstellen?
|
|