Drucksache - 0060/IV
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Wir fragen das Bezirksamt:
Beim Bau des Stadtgartens auf dem Gelände des Güterbahnhofs Moabit gibt es einen Konflikt mit dem Wegerecht zweier anliegender Unternehmen.
1. Was wird getan, um einerseits deren Standort nicht zu gefährden, andererseits aber den Stadtgarten wie geplant bauen zu können?
2. Entstehen dem Bezirk durch diesen Konflikt höhere Kosten? Wenn ja, in welcher Höhe?
3. Seit wann ist dem Bezirksamt bekannt, dass es "Wegerechtsansprüche" gibt? War dem Bezirksamt vor der Bauplanung dieser Tatbestand unbekannt?
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