Drucksache - 0035/IV
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Wir fragen das Bezirksamt:
Welche Kenntnisse liegen dem Bezirksamt vor über die illegale Aufstellung von Containern für Altkleider bzw. Altglas?
Wie und durch wen erfolgt die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Aufstellung solcher Container?
Wer zahlt für die Beseitigung solcher illegalen Aufsteller bzw. Kosten in welcher Höhe entstanden dem Bezirksamt bisher für die Entsorgung?
Was gedenkt das Bezirksamt gegen das illegale Aufstellen solcher Container präventiv zu tun?
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