Drucksache - 0031/IV
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung
BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr. Mitte von Berlin0031/IV
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
über „Runder Tisch Wohnungsbaugesellschaften“
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache-Nr. 0031/IV):
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, einen ‚Runden Tisch Wohnungsbaugesellschaften’ einzuberufen, um eine Sensibilisierung der Vermieter/innen hinsichtlich der Vermietung von Räumlichkeiten an die Art des Gewerbes und Einzelhandels zu erreichen.“
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 13. März 2012 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu das Nachfolgende als Schlussbericht zur Kenntnis zu geben.
Im Bezirk Mitte werden derzeit an 103 Standorten 147 Spielhallen betrieben. Es wurden die sechs größten Wohnungsbaugesellschaften im Bezirk befragt:
- Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH - DEGEWO AG - GESOBAU AG - Vaterländischer Bauverein eG - Wohnungsbaugenossenschaft „BEROLINA“ e.G - GEWOBAU VB
Nur die GESOBAU AG hat Spielhallen unter ihren Mietkunden. Die genaue Anzahl konnte nicht ermittelt werden, ist aber vermutlich gering. Die GESOBAU AG ist bestrebt, die betreffenden Mietverhältnisse zu beenden bzw. zu bereinigen, neue Verträge mit Betreibern von Spielhallen werden nicht geschlossen.
Alle Wohnungsbaugesellschaften vermieten mit dem Ziel einer guten Durchmischung des Gewerbebestandes, auch im Hinblick auf kleinteiliges Gewerbe. So arbeitet die DEGEWO mit Entwicklungskonzepten, die Gewerbeeinheiten einzelner Straßen branchenspezifisch zu vermieten. Ziel der Vermietungspraxis ist es, in der Brunnenstraße vornehmlich Unternehmen der Kreativwirtschaft anzusiedeln.
Ein hoher Leerstand an Gewerberäumen besteht in keinem der Unternehmen.
In den Gesprächen des Bezirksamtes mit den Verantwortlichen in den Wohnungsbaugesellschaften wurde deutlich, dass die Zielstellung des Ersuchens der BVV im eigenen Interesse bereits nachhaltig verfolgt wird.
In Abstimmung mit den Verantwortlichen der Wohnungsbaugesellschaften hält das Bezirksamt einen ‚Runden Tisch Wohnungsbaugesellschaften für nicht notwendig.
Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine
Berlin, den
Dr. HankeCarsten Spallek BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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