Drucksache - 0028/IV  

 
 
Betreff: Integrationsprogramm für den Bereich Schule konkretisieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Fischer Siewer für die Fraktion 
Drucksache-Art:ÄnderungsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2011 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Schule Entscheidung
08.12.2011 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Partizipation und Integration Entscheidung
24.01.2012 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.11.2011
2. Beschlussempfehlung Schulausschuss vom 08.12.2011
3. Beschlussempfehlung Integrationsausschuss vom 25.01.2012
4. Beschluss vom 23.02.2012
5. VzK vom 23.10.2015
6. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:      .10.2015

Abt.      Tel.:23700

     

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

 

Mitte von Berlin0028/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über Integrationsprogramm für den Bereich Schule konkretisieren

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.02.2012 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0028/IV):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, seine integrationspolitischen Vorhaben im Bereich Schule bis Mitte des Jahres 2012 zu konkretisieren, so dass diese in das Integrationskonzept des Bezirkes mit aufgenommen werden können.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 13.10.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Mit Beschluss vom 15.09.2011 hat die BVV das Integrationsprogramm 2011/2012 (Drs.-Nr. 2162/III) beschlossen. Das Integrationsprogramm wurde unter der Federführung der/des Integrationsbeauftragten in Zusammenarbeit mit den einzelnen Ämtern erarbeitet.

 

Unter der Handlungsprämisse „Strukturen quer zu denken“ hat der Bezirk seine integrationspolitischen Aufgaben auf das Ziel “Förderung von Kommunikation, Respekt, Partizipation und Gleichbehandlung“ fokussiert.

 

Im Handlungsfeld „Schule“ steht die Etablierung eines gemeinsamen Verständnisses von Integration und Chancengleichheit im Vordergrund der Leitziele. Die Herausforderungen, eine Kultur der Anerkennung in der Schule praktisch so zu leben, dass alle Schüler_innen mit ihrem sozialen, familiären und kulturellen Hintergrund gleichermaßen gut aufgehoben sind und gute Chancen auf einen erfolgreichen Schulbesuch haben, sind außerordentlich hoch.

 

Die Umsetzung integrationspolitischer Ziele erfolgt in den Schulen durch die Lehrer_innen nach detaillierten Vorgaben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.

 

Eine wesentliche Erschwernis im Handlungsfeld Schule besteht auch in der Zurverfügungstellung von „Infrastruktur“ für die Schulen. Soweit sich aus der Fortschreibung/Überarbeitung des bezirklichen Integrationsprogrammes Aufgaben-stellungen hierzu ergeben, wird das die Schulen bei der Umsetzung unterstützen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen versucht umzusetzen.

 

Teil der schulischen Integration ist aber auch die Umsetzung des bildungspolitischen Zieles der „Inklusion“ (Salamanca-Erklärung: Das Leitprinzip besagt, dass Schulen alle Kinder, unabhängig von ihren physischen, intellektuellen, sozialen, emotionalen, sprachlichen oder anderen Fähigkeiten aufnehmen sollen. Das soll behinderte und begabte Kinder einschließen, Kinder von entlegenen oder nomadischen Völkern, von sprachlichen, kulturellen oder ethnischen Minoritäten sowie Kinder von anders benachteiligten Randgruppen oder –gebieten). Die UN-Konvention legt den Schwerpunkt jedoch auf die Lebenssituation von behinderten Menschen.

 

Hieraus ergeben sich wiederum bauliche und infrastrukturelle Anforderungen, die in der bezirklichen Investitions- und Baumaßnahmeplanung verankert werden müssen. Das Schul- und Sportamt beantragt jährlich für die Baumaßnahmenplanung die bauliche Herrichtung behindertengerechter Zugänge für Schulen. Gerade der Einbau von Aufzügen gestaltet sich jedoch aufgrund der baulichen Hülle der Gebäude (Denkmalschutz usw.) als sehr schwierig.

 

Der o.g. Beschluss wurde in diesem Zusammenhang an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft – Schulaufsicht – mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. In der Stellungnahme wird ausgeführt, dass es im Land Berlin bis zum jetzigen Zeitpunkt kein Inklusionskonzept gibt, so dass die Senatsverwaltung der Auffassung ist, dass der Beschluss ohne Vorliegen des Inklusionskonzeptes nicht erfüllt werden kann.

 

Die zuständige Stadträtin hat dieses Thema auf der Sitzung der Bezirksstadträte für Schule mit Herrn StS Rackles angesprochen. Gespräche zum Umgang mit den Zielkonflikten der Drucksache und der Umsetzung der Inklusion an den öffentlichen Schulen sind für den Herbst geplant.

 

Das Schul- und Sportamt beabsichtigt aber in Abstimmung mit der Schulaufsicht ein bezirkliches Konzept zur Inklusion vorzubereiten, das jedoch in Abhängigkeit steht zur Beschlussfassung des Senats von Berlin zu einem landesweiten Inklusionskonzept und daher nicht kurzfristig erstellt werden kann.

 

Zurzeit wird die Überarbeitung des Integrationsprogrammes durch den Integrationsbeauftragten vorgenommen. In der Fortschreibung des Integrationsprogramms ist nicht wie bisher vorgesehen, integrationspolitische Ziele und Maßnahmen für einzelne Fachämter und Organisationseinheiten zu benennen, sondern im Rahmen der Querschnittsaufgabe abteilungsübergreifende Integrationsziele festzulegen. Integrationsrelevante Aspekte der Fachämter sind gemäß Rahmenrichtlinie für den Abschluss von Zielvereinbarungen bei der Zielformulierung für die Fachämter seit 2015 zu berücksichtigen. Eine diesbezügliche Ergänzung des Integrationsprogramms 2011/12 im Sinne des Ersuchens der BVV ist daher entbehrlich.

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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