Drucksache - 0025/IV
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Wir fragen das Bezirksamt:
1. Wurde aufgrund des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg geprüft, ob in allen Einschulungsbereichen (Sprengel) der Schulweg für die Grundschulkinder altersangemessen ist? Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?
2. Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts ist ein Schulweg nicht altesangemessen, wenn er mehr als 1000 m beträgt. Wäre nach diesem Gerichtsbeschluss eine Änderung der Einschulungsbereiche nicht dringend geboten? Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: Welche Vorstellungen hat das Bezirksamt?
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