Drucksache - 0009/IV  

 
 
Betreff: Einstellung des Bebauungsplanverfahrens I-21 für das Gebiet zwischen Tieckstraße, Gartenstraße, Torstraße und Borsigstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2011 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 04.11.2011

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              0009 / IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens I-21 für das Gebiet zwischen Tieckstraße, Gartenstraße, Torstraße und Borsigstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am       .10.2011 beschlossen:

 

I.     Der Bebauungsplan I-21 für das Gebiet zwischen Tieckstraße, Gartenstraße, Torstraße und Borsigstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird eingestellt.
 

Der Beschluss Nr. 41 des Bezirksamtes Mitte von Berlin vom 16.03.1993 zur Aufstellung des Bebauungsplanes I-21 ist damit aufgehoben.

 

 

Begründung:

 

Planungsziel war im Wesentlichen die Schaffung einer öffentlichen Grünfläche, eines öffentlichen Spielplatzes und einer Wegeverbindung im Blockinnenraum. Nach Abschluss der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im April 1994 ruhte das Verfahren auf Grund nicht zu lösender Grundstücksfragen.

 

Das Planungsziel wird nicht weiter verfolgt. Die ursprünglich beabsichtigte im Blockinnenraum gelegene Grünverbindung von der Invalidenstraße bis zur Torstraße wurde auch im beschlossenen Fachplan Grün- und Freiflächen zur Bereichsentwicklungsplanung des Bezirks Mitte (BVV-Beschluss Nr. 1062/III vom 18.06.2009) aufgegeben.

 

Das Bebauungsplanverfahren ist somit einzustellen.

 

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch


Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

Berlin,

 

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

Gothe

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

Anlage

Geltungsbereichsübersicht Bebauungsplanverfahren I-21

 

 
 

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