Drucksache - 0007/IV  

 
 
Betreff: Änderung der Einschulungsbereiche für die Grundschulen im Bezirk Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2011 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 04.11.2011
Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  .09.2011

Abt. Jugend, Schule und Sport                                                                                           23700                                         

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache Nr. 0007/IV

Mitte von Berlin

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über Änderung der Einschulungsbereiche für die Grundschulen im Bezirk Mitte

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 27.09.2011 folgenden Beschluss gefasst :

 

        Der 8 Schulstandorte umfassende Einschulungsbereich 07 wird mit Wirkung zum Schuljahr  2012/13 entsprechend der beigefügten Bezirkskarte „Einschulungsbereiche ab Schuljahr 2012/13“ verkleinert. Der ehemalige Einschulungsbereich der GutsMuths - Grundschule lebt in seinen alten Grenzen wieder auf.

        Das Straßenverzeichnis ist entsprechend anzupassen.

 

 

Begründung :

 

Im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit aufgrund der Versagung eines Platzes an der gewünschten Schule im Einschulungsbereich 07 erging seitens des Verwaltungsgerichts Berlin ein Beschluss, der den Schulträger verpflichtete, dem Elternwillen zu folgen.

 

Der Beschluss basiert u. a. auf der Feststellung, der Einschulungsbereich 07 sei fehlerhaft festgelegt worden, weil altersangemessene Schulwege dabei nicht berücksichtigt worden seien. Dieser Auffassung folgte das Oberverwaltungsgericht Berlin als es am 07.09.11 die Beschwerde des Bezirksamtes gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Berlin zurückwies und ebenfalls den Grundsatz, bei der Festlegung von Einschulungsbereichen  seien altersangemessene Schulwege zu berücksichtigen, hervorhob. Dabei wurde offen gelassen, ob die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, wonach Schulwege nicht mehr altersangemessen sind, wenn sie mehr als 1000 m betragen, zutreffend ist. Allerdings wird die innerhalb des Einschulungsbereiches 07 ggf. maximal zurückzulegende Strecke von 4500 m als nicht altersangemessener Schulweg eingestuft.

 

Eingedenk dieser Gerichtsentscheidung ist vor Durchführung des kurz bevorstehenden Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2012/13 schnellstmöglich eine Verkleinerung des Einschulungsbereiches 07 vorzunehmen.

 

Unter Würdigung der Datenlage scheint dies am ehesten durch Herauslösen des ursprünglichen Einschulungsbereiches der GutsMuths - Grundschule möglich zu sein.

Damit wird die größtmögliche Strecke zwischen einem Wohnort und der am weitesten entfernten Grundschule auf ca. 2,3 km reduziert.

Die förmliche Anhörung des Bezirksschulbeirates  zur Änderung des Einschulungsbereiches erfolgte am 26.09.2011. Das Ergebnis wird mündlich übermittelt.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 55 a Schulgesetz

§§ 15 und 36 (2b) Bezirksverwaltungsgesetz

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
    keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
    keine

 

 

 

Berlin, den      27 .September 2011

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                      Schrader

Bezirksbürgermeister                                          Bezirksstadträtin für Jugend, Schule und Sport

 

 

 

 
 

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