Drucksache - 2216/III  

 
 
Betreff: Ausweitung "besonderes Stadtteilzentrum Turmstraße"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPFraktion der FDP
Verfasser:Pawlowski 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 06.09.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Das BA wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass in dem Einkaufszentrum „Moa-Bogen“ sog. zentrenrelevantes Sortiment angeboten werden darf. Moa-Bogen soll zusammen mit „Hertie“ und „Schultheiss-Areal“als Einheit betrachtet wird.

 

 

Begründung:

Das Bezirksamt hat auf die mündliche Anfrage MA 1879/III der FDP-BVV-Fraktion am 24.11.2010 geantwortet, für die Vermietung des ersten OGs des Moa-Bogens stünden rechtlich keine großflächigen Verkaufsflächen mehr zur Verfügung, da die erlaubten 4000 qm schon im Erdgeschoß durch das dortige E-Center belegt seien. Mehr großflächige Einzelhandelsunternehmungen seien – trotz der zulässigen Gesamtverkaufsfläche von 15 000 qm – an diesem Standort nicht genehmigungsfähig, um „den traditionellen Standort des besonderen Stadtteilzentrums Turmstraße in seiner Entwicklung nicht über Gebühr zu gefährden.“ Diese Aussage ist jedoch fragwürdig, da der Abstieg der Turmstraße auch ohne jegliche Konkurrenz stattgefunden hat. Um überhaupt nennenswerten Einzelhandel wieder nach Moabit zu locken, sind die unternehmerische Entscheidungen für die neuen Standorte an der Stromstraße (neben dem Moa-Bogen auch noch das bis zur Turmstraße reichende Schultheiss-Areal) zu respektieren, statt Investitionen bürokratisch zu behindern. Da die neuen Standorte an der Stromstraße nur wenige hundert Meter von der Turmstraße selbst entfernt liegen, ist die örtliche Schwerpunktverlagerung als geringfügig anzusehen und auch standortpolitisch akzeptabel.

 

 
 

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