Drucksache - 2190/III  

 
 
Betreff: Förderung für Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Mini-KWK-Anlage) aus dem Berliner Umweltentlastungsprogramm II nutzen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Matischok-Yesilcimen, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Schauer-O. Bertermann 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 21.06.2011
2. Beschluss vom 23.06.2011
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 05.09.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                      Datum:           .08.2011

Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt                                          Tel.:           9018 44600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache Nr. 2190/III

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Förderung für Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Mini-KWK-Anlagen) aus dem Berliner Umweltentlastungsprogramm II nutzen!

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.06.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2190/III).

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, umgehend einen oder mehrere Anträge zur Errichtung von Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in öffentlichen Gebäuden im Rahmen des Berliner Umweltentlastungsprogramms II zu stellen und für den Bezirk einen Teil der begrenzten Mittel zu sichern. Mit solchen Anlagen soll durch die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Heizwärme gegenüber konventionellen Heizungsanlagen bis zu 30% der zum Einsatz kommenden Primärenergie eingespart werden. Mit der modellhaften Förderung von Mini-KWK-Anlagen sollen Erfahrungen zum Einsatz der energie- und klimaschutzeffizienten Technik im öffentlichen Gebäudebereich, vor allem in Schulen und Kitas, gesammelt werden.

 

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Anträge zur Errichtung von KWK Anlagen liegen zur Zeit nicht vor und sind auch im Rahmen eines UEP II* Antragverfahren nicht realisierbar. Die bisher zu diesem Thema durchgeführten Projektbearbeitungen erfüllen nicht die Voraussetzungen einer Antragsstellung nach dem UEP II*.

 

Das Energie und Ressourcenmanagement führt dazu aus:

Die Errichtung von KWK oder auch „Mini“- KWK Anlagen erfordert einen umfangreichen Planungsvorlauf der eine Beantragung bis zum 31. Juli 2011 nicht ermöglicht.

Bei einem Antrag zur Teilfinanzierung aus dem UEP II* muss zunächst eine Machbarkeitsstudie vorliegen, die detailliert eine Ausführung belegt und entsprechende nachprüfbare Kostengrößen (EP) ausweist.

 

Zunächst geschätzte Pauschalausarbeitungen werden vom Programmträger zurückgewiesen.

 

Da das Energie- und Ressourcenmanagement sich seit 2008 um die Errichtung einer Pilotanlage bemüht, kann die Aussicht auf den Erfolg zur Bewilligung von Fördermitteln sehr gut eingeschätzt werden. Diese ist zur Zeit nicht gegeben.

 

Eine Prüfung zur Errichtung von „Mini“-KWK (sog. Zuhause-Kraftwerke) mit einer Größe von 10 bis 30 KW scheitert schon allein an der Standortfrage.

 

Da die Energieversorgung im Bezirksamt Mitte im wesentlichen über

·         Fernwärme

oder

·         über gasbefeuerte Brennwerttechnik im Energiesparpartnerschaftsvertrag geregelt ist

stehen nach Prüfung keine adäquaten Liegenschaften zur Verfügung. Die vorhandenen Anlagen fahren wirtschaftlich und lassen somit keine Förderwürdigkeit für einen Umbau auf andere Energieerzeugungen zu.

 

Als Beispiel ist hier das „Energiekonzept in Modellprojekten“ die Liegenschaft Lynarstraße (Jugendheim + Kita) aus dem Jahre 2008-2009 heranzuziehen.

Das Bemühen des Energiemanagements im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit der Gasag einen Berlinweiten Piloten zu schaffen ist letztendlich aus wirtschaftlichen Gründen gescheitert.

Obwohl hier eine Anschubfinanzierung über Projektkostenübernahmen und Teilfinanzierungen der Gasag gegeben war konnte keine Umsetzung erfolgen.

Weitere Projekte im Bezirk sind in den Jahren 2010 - 2011 für die Hemingway OS, Gartenstr. 10 –17, über die Energiewirtschaftsstelle des Landes Berlin und die Senatsverwaltung für Finanzen  nach Bewertung aus wirtschaftlichen und vergaberechtlichen Kriterien mit Schreiben an das Bezirksamt, hier Bezirksbürgermeister und Stadträte vom 21.07.2011, abgelehnt worden. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.

 

Des Weiteren muss bei einer Beantragung von UEP II* Mitteln für eine „förderfähige Anlage mit besonderer technischer Anforderung“ ein bezirklicher Eigenanteil von 20% - 50% zur Verfügung stehen. Dies ist angesichts der festgelegten Bauplanung und der momentanen Haushaltssperre nicht leistbar.

Auf Grund der weiterhin zu erwartenden angespannten Haushaltssituation im Bezirksamt Mitte und der festgelegten notwendigen Sanierungsmittel zur Aufrechterhaltung des Betriebes in den Liegenschaften ist ein Eigenfinanzierungsanteil für dieses Projekt in der vorgelegten Verfahrensweise ausgeschlossen.

 

Da eine Finanzierung im angesprochenen Verfahren für die Liegenschaften im BA nicht möglich ist, bemüht sich das Energie- und Ressourcenmanagement momentan über eine Energiepartnerschaft mit einem Norddeutschen Energiedienstleister ein Pilotprojekt zur Errichtung eines KWK auszuführen.

Die Finanzierung als Musteranlage für das Land Berlin ist gegeben. Das Projekt kann jedoch nur zum Tragen kommen, wenn die liegenschaftsverwaltende Fachabteilung eine Betreibergarantie für die nächsten 10 bis 15 Jahre abgibt. Die Verhandlungen laufen zur Zeit.

Bei Vorliegen eines Ergebnisses erfolgt eine Information an den Hauptausschuss.

 

Wir bitten, diesen Bericht als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

Rechtsgrundlage:

 

§§ 13 i.V.m. 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

zur Zeit keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine

 

 

Berlin, den 23.08.2011

 

 

 

 

 
 

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