Drucksache - 2190/III
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt Tel.: 9018 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 2190/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Förderung für Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Mini-KWK-Anlagen) aus dem Berliner Umweltentlastungsprogramm II nutzen!
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.06.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2190/III).
Das Bezirksamt wird beauftragt, umgehend einen oder mehrere Anträge zur Errichtung von Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in öffentlichen Gebäuden im Rahmen des Berliner Umweltentlastungsprogramms II zu stellen und für den Bezirk einen Teil der begrenzten Mittel zu sichern. Mit solchen Anlagen soll durch die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Heizwärme gegenüber konventionellen Heizungsanlagen bis zu 30% der zum Einsatz kommenden Primärenergie eingespart werden. Mit der modellhaften Förderung von Mini-KWK-Anlagen sollen Erfahrungen zum Einsatz der energie- und klimaschutzeffizienten Technik im öffentlichen Gebäudebereich, vor allem in Schulen und Kitas, gesammelt werden.
Das Bezirksamt hat beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Anträge zur Errichtung von KWK Anlagen liegen zur Zeit nicht vor und sind auch im Rahmen eines UEP II* Antragverfahren nicht realisierbar. Die bisher zu diesem Thema durchgeführten Projektbearbeitungen erfüllen nicht die Voraussetzungen einer Antragsstellung nach dem UEP II*.Das Energie und Ressourcenmanagement führt dazu aus: Die Errichtung von KWK oder auch „Mini“- KWK Anlagen erfordert einen umfangreichen Planungsvorlauf der eine Beantragung bis zum 31. Juli 2011 nicht ermöglicht. Bei einem Antrag zur Teilfinanzierung aus dem UEP II* muss zunächst eine Machbarkeitsstudie vorliegen, die detailliert eine Ausführung belegt und entsprechende nachprüfbare Kostengrößen (EP) ausweist.Zunächst geschätzte Pauschalausarbeitungen werden vom Programmträger zurückgewiesen.
Da das Energie- und Ressourcenmanagement sich seit 2008 um die Errichtung einer Pilotanlage bemüht, kann die Aussicht auf den Erfolg zur Bewilligung von Fördermitteln sehr gut eingeschätzt werden. Diese ist zur Zeit nicht gegeben.
Eine Prüfung zur Errichtung von „Mini“-KWK (sog. Zuhause-Kraftwerke) mit einer Größe von 10 bis 30 KW scheitert schon allein an der Standortfrage.
Da die Energieversorgung im Bezirksamt Mitte im wesentlichen über· Fernwärme oder · über gasbefeuerte Brennwerttechnik im Energiesparpartnerschaftsvertrag geregelt ist stehen nach Prüfung keine adäquaten Liegenschaften zur Verfügung. Die vorhandenen Anlagen fahren wirtschaftlich und lassen somit keine Förderwürdigkeit für einen Umbau auf andere Energieerzeugungen zu.
Als Beispiel ist hier das „Energiekonzept in Modellprojekten“ die Liegenschaft Lynarstraße (Jugendheim + Kita) aus dem Jahre 2008-2009 heranzuziehen. Das Bemühen des Energiemanagements im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit der Gasag einen Berlinweiten Piloten zu schaffen ist letztendlich aus wirtschaftlichen Gründen gescheitert. Obwohl hier eine Anschubfinanzierung über Projektkostenübernahmen und Teilfinanzierungen der Gasag gegeben war konnte keine Umsetzung erfolgen. Weitere Projekte im Bezirk sind in den Jahren 2010 - 2011 für die Hemingway OS, Gartenstr. 10 –17, über die Energiewirtschaftsstelle des Landes Berlin und die Senatsverwaltung für Finanzen nach Bewertung aus wirtschaftlichen und vergaberechtlichen Kriterien mit Schreiben an das Bezirksamt, hier Bezirksbürgermeister und Stadträte vom 21.07.2011, abgelehnt worden. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.
Des Weiteren muss bei einer Beantragung von UEP II* Mitteln für eine „förderfähige Anlage mit besonderer technischer Anforderung“ ein bezirklicher Eigenanteil von 20% - 50% zur Verfügung stehen. Dies ist angesichts der festgelegten Bauplanung und der momentanen Haushaltssperre nicht leistbar. Auf Grund der weiterhin zu erwartenden angespannten Haushaltssituation im Bezirksamt Mitte und der festgelegten notwendigen Sanierungsmittel zur Aufrechterhaltung des Betriebes in den Liegenschaften ist ein Eigenfinanzierungsanteil für dieses Projekt in der vorgelegten Verfahrensweise ausgeschlossen.
Da eine Finanzierung im angesprochenen Verfahren für die Liegenschaften im BA nicht möglich ist, bemüht sich das Energie- und Ressourcenmanagement momentan über eine Energiepartnerschaft mit einem Norddeutschen Energiedienstleister ein Pilotprojekt zur Errichtung eines KWK auszuführen. Die Finanzierung als Musteranlage für das Land Berlin ist gegeben. Das Projekt kann jedoch nur zum Tragen kommen, wenn die liegenschaftsverwaltende Fachabteilung eine Betreibergarantie für die nächsten 10 bis 15 Jahre abgibt. Die Verhandlungen laufen zur Zeit. Bei Vorliegen eines Ergebnisses erfolgt eine Information an den Hauptausschuss.
Wir bitten, diesen Bericht als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Rechtsgrundlage:
§§ 13 i.V.m. 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
zur Zeit keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine
Berlin, den 23.08.2011
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