Drucksache - 2159/III  

 
 
Betreff: Auftaktveranstaltung Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Hobrack, Fraktion Bündnis 90/Grüne Schauer-Oldenburg Bertermann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 14.06.2011
2. Änderungsantrag vom 21.06.2011
3. Beschluss vom 23.06.2011
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.09.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                                2159/III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Auftaktveranstaltung Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.06.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2159/III):

 

 

1.              Das Bezirksamt wird ersucht, für das kürzlich festgesetzte Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt eine Auftaktveranstaltung für die BewohnerInnen, EigentümerInnen und Gewerbetreibenden durchzuführen. Die Veranstaltung sollte Ende September 2011 und vor Ort stattfinden.

 

2.              Das Bezirksamt wird ersucht, bis auf Weiteres die Mitwirkung der Betroffenen im Sanierungsgebiet auf Grundlage der ehemaligen „Ausführungsvorschriften des Landes Berlin zum Besonderen Städtebaurecht §§ 136-171 des Baugesetzbuches (BauGB), Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (AV BauGB - San), Abschnitt: Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen“ sicherzustellen.

 

Im laufenden Verfahren ist in Zusammenarbeit mit der auf dieser Grundlage gewählten Betroffenen- / Stadtteilvertretung zu prüfen, ob bzw. welche Verfahrensänderungen erforderlich sind.

 

 

Das Bezirksamt hat am 06.09.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das öffentliche Ausschreibungsverfahren (VOL) zur Beauftragung eines externen Gebietsbetreuers für das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt wird derzeit durchgeführt.

Zu den wesentlichen Koordinierungs- und Steuerungsleistungen für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet und die angrenzenden Erhaltungsbereiche nach § 172 (1) 1 BauGB u.a. zählen:

-       Planung, Durchführung und Steuerung von Aufgaben der Stadterneuerung

-       Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Projekten und Maßnahmen

-       Fortschreibung des integrierten Entwicklungskonzepts sowie Erstellung und Konkretisierung von räumlichen und/oder sektoralen Konzepten auf der Grundlage des mit Rechtsverordnung nach § 142 Abs. 1 BauGB beschlossenen Rahmen- und Finanzierungsplans

-       Mitwirkung und Durchführung der Partizipation und Öffentlichkeitsarbeit

-       Mitwirkung an administrativen Abstimmungs- und Lenkungsrunden sowie Berichterstattung gegenüber Gremien des BA und der BVV

 

 

- 2 -

 

Mit der Vergabe der Leistung eines externen Gebietsbetreuers für das Sanierungsgebiet ist Ende Oktober 2011 zu rechnen. Die Durchführung einer Öffentlichkeitsveranstaltung sollte dann unmittelbar vorbereitet werden und im November 2011 stattfinden.

Wesentlicher Gegenstand soll hierbei auch die gewünschte Rolle einer Stadtteilvertretung sein. Die Wahl einer Stadtteilvertretung soll dann für Dezember 2011 vorbereitet und durchgeführt werden.

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             Keine

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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