Drucksache - 2121/III
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Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie werden BürgerInnen informiert und beraten, die sich bei der Betreuungsbehörde für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessieren?
2. Ist es ein Einzelfall oder geübte Praxis, dass InteressentInnen nur ein kurzes Infoblatt zugeschickt bekommen und weder eine persönliche Beratung noch der Verweis auf die diversen Betreuungsvereine erfolgt?
3. Welche Rolle übernimmt die Betreuungsbehörde im Fall der Zwangsunterbringung von betreuten Personen? Trifft es zu, dass Mittes Betreuungsbehörde entgegen der Praxis in anderen Bezirken bei der Zwangsunterbringung nicht anwesend ist und die oft ehrenamtlichen BetreuerInnen mit dieser schwierigen Situation allein lässt?
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