Drucksache - 2105/III  

 
 
Betreff: Müllschächte und Mülltrennung sind kein Widerspruch
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Dr. Reuter für die Fraktion Fraktion der FDP Pawlowski 
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Fraktion der FDP
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.05.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass der Gesetzestext der Berliner Bauordnung noch in dieser Legislatur so geändert wird, dass Ausnahmegenehmigungen von der Schließung der Müllschlucker zum 31.12.2013 im Land Berlin möglich sind, sofern die Einhaltung der anfallrechtlichen Trennpflicht und die brandschutzrechtlichen Belange gewährleistet sind.

 

 

Begründung:

Das Berliner Abgeordnetenhaus beschloss im Juli 2010 die Stilllegung aller noch im Land Berlin vorhandenen Müllschächte zum 31.12.2013. Eine ursprünglich angedachte Ausnahmeregelung, sofern die Mülltrennung und der Brandschutz gewährleistet sind, wurde letztlich nicht in den Gesetzestext aufgenommen. Die Bedenken und Argumente vieler Bürgerinnen und Bürger wurden nicht berücksichtigt. Der RdB hat in seiner Sitzung vom 10.März 2011 mit Beschluss-Nr. R-886/2011 den Senat aufgefordert, die ursprüngliche Formulierung wieder in das Gesetz aufzunehmen. Das Gesetz muss Ausnahmenregelungen, vor allem auch für jene Anlagen, die in den vergangenen Jahren kostenintensiv erneuert wurden, zulassen.

 

 
 

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