Drucksache - 2098/III  

 
 
Betreff: Was sind dem Bezirksamt die Beschlüsse der BVV wert? (II)
Hier: Wahl der Stadtteilvertretung Turmstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet     

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage vom 10.05.2011
Schriftliche Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Vorbemerkung:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung mit DS 0870/III am 19.6.2008 beschlossen:

Das Bezirksamt wird ersucht, bis auf weiteres die Mitwirkung von Betroffenen in zukünftigen Untersuchungs- und Sanierungsgebiete im Bezirk Mitte auf Grundlage der ehemaligen „Ausführungsvorschriften des Landes Berlin zum Besonderen Städtebaurecht §§ 136-171 des Baugesetzbuches (BauGB), Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (AV BauGB - San), Abschnitt: Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen“ sicherzustellen.

Im laufenden Verfahren ist in Zusammenarbeit mit den auf dieser Grundlage gewählten Betroffenenvertretungen zu prüfen, ob und welche Verfahrensänderung erforderlich sind.

Sollten Verfahrensänderungen erforderlich sein, sind diese der BVV zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen.

 

In den genannten Ausführungsvorschriften heißt es u. a.:

§ 2 Betroffenenvertretungen, Zusammensetzung und deren Wahlverfahren

(4) Wählbar sind alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und im Wahlbereich

a)               mit ihrem Wohnsitz polizeilich gemeldet sind oder

b)               als Eigentümer, Wohnungseigentümer, Erbbauberechtigter oder Pächter Rechte an einem Grundstück haben oder

c)               als Gewerbetreibende oder freiberuflich tige ihren Betrieb oder ihre Praxis haben oder

d)               als Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz in einem Betrieb oder einer Praxis haben.

(5)               Wahlberechtigt ist, wer die Voraussetzungen nach Absatz 4 erfüllt. ….

 

Wir fragen daher das Bezirksamt:

 

1.              Wann und in welcher Form hat das Bezirksamt darauf Einfluss genommen, dass der BVV-Beschluss bei der Wahl der Stadtteilvertretung allen Beteiligten (bisheriger Stadtteilvertretung, Gebietsbeauftragte) bekannt war und umgesetzt wurde und wenn nicht, warum nicht?

 

2.              Wie wurde das aktive und passive Wahlrecht die der Wahl der Stadtteilvertretung Turmstraße am 14.3.2011 geregelt?

2a.              Ist es zutreffend, dass Personen gewählt wurden, die nicht die Voraussetzungen des § 2 Abs. 4 der Ausführungsvorschriften erfüllen und wenn ja, warum und wie viele Personen mit welchem Parteibuch?

 

3.              Sieht das Bezirksamt Bedarf an Verfahrensänderungen gegenüber den bisherigen Ausführungsvorschriften?

              3a.               Wenn ja, seit wann wird dieser Bedarf gesehen und warum wurde das Bezirksamt bisher - gemäß Satz 2 & 3 des BVV Beschlusses - nicht tätig?

 

 
 

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