Drucksache - 2033/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: Mitte von Berlin 2033/III
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Öffentlichkeit bei Öffentlicher Auslegung zum Bebauungsplan Schultheiss (B-Plan 1-43VE)
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.02.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2033/III):
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, umgehend - möglichst im Zeitraum der derzeit durchgeführten Auslegungsfrist (7.2.- 7.3.2011) - eine Informationsveranstaltung für die im Gebiet wohnenden, arbeitenden und/oder gewerbetreibenden Bürgerinnen und Bürger durchzuführen, deren Ergebnisse in die Auswertung einfließen sollen. Die Veranstaltung soll im Plangebiet bzw. dessen unmittelbarer Nähe stattfinden.
Dabei soll - neben einer presseöffentlichen Bekanntmachung - eine umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten, dass diese Kenntnis von der Veranstaltung erlangen. Hierfür soll u. a. die Zusammenarbeit mit den Vorort tätigen Büros (z. B. Planungsbüro/ Prozessteurer AZ Turmstraße, QM Moabit West, QM Moabit Ost), Initiativen (z. B. StV Turmstraße, QR Moabit West, QR Moabit Ost), bezirklichen Einrichtungen (Schulen, Kitas a. ä.) sowie kiezbezogenen Internetforen (z. B. Moabit Online) genutzt werden.
Die BVV ist vorab zu informieren und bei der Terminsetzung sind mindestens die Sitzungstermine der BVV und des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne zu berücksichtigen.
Das Bezirksamt hat am 08.03.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegungsfrist vom 07.02. bis einschließlich zum 07.03.2011 war die Durchführung einer öffentlichen Informationsveranstaltung leider nicht mehr möglich. Die Veranstaltung müsste spätestens am 25.02.2011 stattgefunden haben, damit bis zum Ende der Auslegungsfrist noch etwas Zeit für die Abgabe einer Stellungnahme verblieben wäre.
Vorbereitung der Veranstaltung und Sicherstellung der notwendigen Teilnehmer wie Bezirksstadtrat, Vorhabenträger, Planungsbüro B-Plan, Architekturbüro und der am Verfahren beteiligten Gutachter ist in der Kürze der Zeit nicht möglich.
Unabhängig davon, dass eine solche (zusätzliche) Veranstaltung verfahrensrechtlich nicht erforderlich ist, sei darauf verwiesen dass es für diese Vorhabenabsicht im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 07.04. bis zum 30.04.2008 am 21.04.2008 bereits eine Erörterungsveranstaltung gegeben hatte und dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, bauen und B-Pläne seit längerem durch mehrmaliges Nachfragen des Verfahrensstandes die Absicht, die öffentliche Auslegung im Februar 2011 durchzuführen, bekannt ist.
Die Anregung, eine zusätzliche Informationsveranstaltung durchzuführen, wurde da nicht geäußert.
Denkbar wäre die Durchführung einer Veranstaltung im März/April 2011, die aber somit nach Ablauf der öffentlichen Auslegung nur einen rein informatorischen Charakter haben könnte.
Rechtsgrundlage:
§13 i.V.m. §36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den
Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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