Drucksache - 2018/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
(Text siehe Rückseite)
Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda empfiehlt der BVV mehrheitlich (8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen) die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung.
Abt. Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 2018 / III
Vorlage – zur Beschlussfassung –
über
Beitragspflichtige Erneuerung der Teileinrichtung Straßenentwässerung in der Wiesenstraße zwischen Uferstraße und Pankstraße
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Teileinrichtung Straßenentwässerung der Wiesenstraße zwischen Uferstraße und Pankstraße wird beitragspflichtig erneuert.
Begründung: Die Sanierung des ca. um 1890 erbauten Kanals erfolgt durch Abbruch und Neubau eines 85 m Langen Abschnittes und durch Erneuerung eines 60 m langen Kanalabschnittes mittels Schlauchliningverfahren. Einwände seitens der betroffenen Grundstückseigentümer, die sich auf Art und Umfang der Erneuerung beziehen, wurden im Rahmen der Bürgerinformation nicht erhoben.
A) Rechtsgrundlagen: § 3 Abs. 3 S. 7 Straßenausbaubeitragsgesetz (Zustimmungserfordernis der BVV) B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Ausgaben: Die Baumaßnahme wird von den Berliner Wasserbetrieben finanziert. Die Gesamtkosten betragen nach Auskunft der BWB ca. 338.065,- Euro. Dieser Betrag ist entsprechend den Ausführungsvorschriften (AV StrABG) zweifach zu mindern, so dass sich ein beitragsfähiger Aufwand von 110.708,- Euro ergibt, davon sind 65% = 71.960,- Euro umlagefähig. Einnahmen Kassenwirksam werden voraussichtlich 20.971,- Euro, da 3 Grundstücken eine Ermäßigung nach § 21 Abs. 3 S. 2 StrABG wegen der Mehrfacherschließung zu gewähren ist. Mehrfacherschlossene Grundstücke zahlen lediglich 2/3 des auf sie entfallenden Beitrags, das restliche Drittel trägt der Landeshaushalt. Die kassenwirksame Einnahme wird auch durch die Einbeziehung eines großen Schulgrundstückes in im Eigentum des Landes Berlin in die Verteilungsrechnung reduziert.
2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den ..........................
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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