Drucksache - 2018/III  

 
 
Betreff: Beitragspflichtige Erneuerung der Teileinrichtung Straßenentwässerung inder Wiesenstraße zwischen Uferstraße und Pankstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.02.2011 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Entscheidung
15.03.2011 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2011 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 08.02.2011
Anlage Plan
2. Beschlussempfehlung Umwelt vom 15.03.2011
3. Beschluss vom 17.03.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda empfiehlt der BVV mehrheitlich (8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen) die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung.


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                   2018 / III

 

 

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

über

 

Beitragspflichtige Erneuerung der Teileinrichtung Straßenentwässerung in der Wiesenstraße zwischen Uferstraße und Pankstraße

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Teileinrichtung Straßenentwässerung der Wiesenstraße zwischen Uferstraße und Pankstraße wird beitragspflichtig erneuert.

 

 

Begründung:

Für die Erfassung des Zustandes ihrer Misch- und Regenwasserkanäle haben die Berliner Wasserbetriebe in der Wiesenstraße eine Kamerabefahrung durchführen lassen und dabei einen Sanierungsbedarf festgestellt. Die nach dem StrABG abzurechnenden Maßnahmen beziehen sich auf die Verkehrsanlage Wiesenstraße zwischen Uferstraße und Pankstraße. Die Verkehrsanlagenbestimmung erfolgt unabhängig von der Straßenbezeichnung. Die Grenzen dieser Verkehrsanlage bestimmen sich durch die Y-förmige Kreuzung Uferstraße/Wiesenstraße und die Hauptverkehrsstraße Pankstraße.

Die Sanierung des ca. um 1890 erbauten Kanals erfolgt durch Abbruch und Neubau eines 85 m Langen Abschnittes und durch Erneuerung eines 60 m langen Kanalabschnittes mittels Schlauchliningverfahren.

Einwände seitens der betroffenen Grundstückseigentümer, die sich auf Art und Umfang der Erneuerung beziehen, wurden im Rahmen der Bürgerinformation nicht erhoben.

 

 

A)    Rechtsgrundlagen:

§ 2 Abs. 3 Straßenausbaubeitragsgesetz (Erneuerung)

§ 3 Abs. 3 S. 7 Straßenausbaubeitragsgesetz (Zustimmungserfordernis der BVV)
§ 12 Bezirksverwaltungsgesetz
 


B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Ausgaben:

Die Baumaßnahme wird von den Berliner Wasserbetrieben finanziert.

Die Gesamtkosten betragen nach Auskunft der BWB ca. 338.065,- Euro. Dieser Betrag ist entsprechend den Ausführungsvorschriften (AV StrABG) zweifach zu mindern, so dass sich ein beitragsfähiger Aufwand von 110.708,- Euro ergibt, davon sind 65% = 71.960,- Euro umlagefähig.
 

Einnahmen

Kassenwirksam werden voraussichtlich 20.971,- Euro, da 3 Grundstücken eine Ermäßigung nach § 21 Abs. 3 S. 2 StrABG wegen der Mehrfacherschließung zu gewähren ist. Mehrfacherschlossene Grundstücke zahlen lediglich 2/3 des auf sie entfallenden Beitrags, das restliche Drittel trägt der Landeshaushalt. Die kassenwirksame Einnahme wird auch durch die Einbeziehung eines großen Schulgrundstückes in im Eigentum des Landes Berlin in die Verteilungsrechnung reduziert.

 

2.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

 

 

Berlin, den ..........................

 

 

 

 

 

Dr. Hanke              Gothe

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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