Drucksache - 2016/III
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 2016 / III
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
den Beschluss über das Ergebnis der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplans I-11-1VE „Tieckstraße“
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 08.02.2011 beschlossen:
I. Die Auswertung der Ergebnisse der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf I-11-1 VE für eine Teilfläche des Grundstücks Gartenstraße 100 an der Tieckstraße (Flurstück 525, Flur 009) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte hat zu keiner die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.
II. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs I-11-1 VE für eine Teilfläche des Grundstücks Gartenstraße 100 an der Tieckstraße (Flurstück 525, Flur 009) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird unter Berücksichtigung des Auswertungsergebnisses der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Begründung:
Bitten wir der Anlage „Ergebnis der Beteiligung der Behörden und somstiger Träger öffentlicher Belange“ zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
§ 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine.
Berlin,
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |