Drucksache - 2016/III  

 
 
Betreff: Beschluss über das Ergebnis der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplans I-11-1VE "Tieckstraße"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.02.2011 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.02.2011
Anlage Auswertung TÖB 3
Anlage Geltungsbereich

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                                  Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                                            2016 / III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über das Ergebnis der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplans I-11-1VE „Tieckstraße“

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 08.02.2011 beschlossen:

 

I.                     Die Auswertung der Ergebnisse der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf I-11-1 VE für eine Teilfläche des Grundstücks Gartenstraße 100 an der Tieckstraße (Flurstück 525, Flur 009) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte hat zu keiner die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.

 

II.                   Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs I-11-1 VE für eine Teilfläche des Grundstücks Gartenstraße 100 an der Tieckstraße (Flurstück 525, Flur 009) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird unter Berücksichtigung des Auswertungsergebnisses der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

 

Begründung:

 

Bitten wir der Anlage „Ergebnis der Beteiligung der Behörden und somstiger Träger öffentlicher Belange“ zu entnehmen.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

Berlin,

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                     Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                       Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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