Drucksache - 1989/III  

 
 
Betreff: Beschluss über die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 1-47 (Bayer Schering Pharma-Süd)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.02.2011 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07.02.2011
Anlage 1
Anlage 2

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                1989 / III

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 1-47 (Bayer Schering Pharma-Süd).

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 18.01.2011 beschlossen:

 

I.                    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1-47 für das Gelände zwischen Fennstraße, Müllerstraße, Sellerstraße und Am Nordhafen im Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding, soll um die Straße Am Nordhafen, das Flurstück 370 und um eine Teilfläche der Fennstraße erweitert werden. Der neue Titel des Bebauungsplanes lautet dann: Bebauungsplan 1-47 für das Gelände zwischen Fennstraße, Müllerstraße, Sellerstraße und Am Nordhafen sowie für die Straße Am Nordhafen und das Flurstück 370 im Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding.

 

 

Begründung:

 

zu I:

Der Bebauungsplan 1-47 wurde mit Bezirksamtsbeschluss vom 12. Februar 2008 eingeleitet und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB wurden bereits durchgeführt. Zwischenzeitlich wurde ein Site Master Plan (s. Anlage 2) im Auftrag der Fa. Bayer Schering Pharma AG entwickelt und mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und dem Bezirksamt Mitte abgestimmt. Dieser Site Master Plan bildet die Grundlage für die weitere Entwicklung des Firmenstandortes zu einem Pharma-Campus. Da der Site Master Plan auch die Straße Am Nordhafen einbezieht und sich das Betriebsgelände in Richtung der öffentlichen Grünflächen hin öffnen soll, wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1-47 erweitert (s. Anlage 1).

 

Die Straße Am Nordhafen soll an die Fa. Bayer Schering Pharma AG verkauft werden und Teilflächen der ehemaligen Straße werden bebaut. Die übrigen Flächen der ehemaligen Straße und Teile des Grundstückes von Bayer Schering Pharma AG sollen als Grünfläche umgestaltet werden und öffentlich zugänglich sein. Die öffentliche Grünfläche (Flurstück 370) wird ebenfalls in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen. Sie soll unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Wettbewerbes für die Freiräume der Europacity / Heidestraße und des Nordhafens neu gestaltet werden.

 

Entlang der Straße Am Nordhafen sollen im ersten Bauabschnitt das neue Verwaltungsgebäude und ein Konferenzzentrum errichtet werden. An der Fennstraße ist, neben dem geplanten Verwaltungsgebäude, eine neue Mitarbeiterkantine vorgesehen. Im Bereich Sellerstraße/Am Nordhafen soll ein neues Laborgebäude errichtet werden. Für die Mieter des Wohnhauses, das für den Neubau des Verwaltungsgebäudes abgeräumt werden muss, läuft z. Z. ein eigentümerunabhängiges Sozialplanverfahren analog § 180 BauGB, das vom Bezirksamt Mitte beauftragt wurde.

 

Zusätzlich zu dem Bebauungsplan soll auch ein städtebaulicher Vertrag mit der Fa. Bayer Schering Pharma AG abgeschlossen werden, in dem u. a. die öffentliche Zugänglichkeit der ehemaligen Straßenlandfläche und von weiteren Teilen des Firmengeländes, die Kostenübernahme für die Gestaltung der öffentlichen Grünfläche und die Kostenübernahme für das Sozialplanverfahren für die Mieter des Wohnhauses geregelt werden.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden gem. § 4a Abs. 3 BauGB wiederholt.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Für die Veröffentlichung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von
benötigt, die im Bezirksplan 2011 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitgestellt werden.

 

ca. 2.500.- €

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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