Drucksache - 1974/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1974/III ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Bürger über Straßenbaumaßnahmen laufend informieren
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.03.2011 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1974/III):
Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine monatlich aktualisierte Liste über alle geplanten und laufenden Baumaßnahmen auf Hauptstraßen an und im öffentlichen Straßenland in Mitte zu erstellen, die länger als 4 Wochen dauern und die folgende Informationen enthalten: - Beginn und Ende der Maßnahme sowie - die verkehrlichen Beschränkungen und Behinderungen für die Verkehrsteilnehmer. Die „Straßenbauliste“ ist im Rahmen des bezirklichen Verwaltungshandelns zu erstellen und über die Internetseite des Bezirkes zur Information der Bürger bereitzustellen.
Das Bezirksamt hat am 03.05.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die Umsetzung des Beschlusses ist seitens des Straßen- und Grünflächenamtes nicht leistbar.
Begründung: Mit dem Beschluss wird das Bezirksamt ersucht, eine monatlich aktualisierte Liste über alle geplanten und laufenden Baumaßnahmen auf Hauptstraßen an und im öffentlichen Straßenland in Mitte zu erstellen, die länger als 4 Wochen dauern. Die Liste soll folgende Informationen enthalten: § Beginn und Ende der Maßnahmen sowie § Die verkehrlichen Beschränkungen und Behinderungen für die Verkehrsteilnehmer
Trotz der Änderungen des Textes und der damit verbundenen Reduzierung der anzugebenden Maßnahmen auf Hauptstraßen und einer Dauer von mehr als 4 Wochen kann eine Liste inkl. aller benötigten Informationen seitens des Straßen- und Grünflächenamtes nicht erstellt werden.
Nach wie vor handelt es sich hierbei um eine Vielzahl verschiedener privater und öffentlicher Bauherren. Alleine im Bereich der Straßenbaumaßnahmen gibt es Maßnahmen des Bezirks, von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der DSK. Dazu kommen diverse Maßnahmen der Leitungsverwaltungen etc. die dem Straßen- und Grünflächenamt nur kurzfristig vor Baubeginn zur Kenntnis gegeben werden müssen. Am schwierigsten sind jedoch Aussagen über Hochbaumaßnahmen von privaten Investoren zu machen, da hier geplante Maßnahmen erst durch den Sondernutzungsantrag bekannt werden, welche ebenfalls oftmals erst sehr kurzfristig vor dem geplanten Baubeginn gestellt werden.
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Hinzu kommt, dass für die verkehrsrechtliche Anordnung von Beschränkungen im Hauptstraßennetz die Zuständigkeit bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) liegt. Zwar wird das Straßen- und Grünflächenamt im Rahmen des Anordnungsverfahrens i. d. R. um eine Stellungnahme gebeten, was schlussendlich von der VLB angeordnet wird entzieht sich aber bis zum Zeitpunkt der Anordnung und Übersendung der Kenntnis des Straßen- und Grünflächenamtes. Anzumerken ist, dass die VLB die verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 Abs. 6 StVO immer der bauausführenden Firma und nicht dem Straßen- und Grünflächenamt erteilt. So kommt es in einigen Fällen dazu, dass das SGA sehr spät oder gar nicht informiert wird.
Somit ist die Forderung den Bauzeitraum und die verkehrlichen Beschränkungen für geplante Maßnahmen anzugeben unmöglich zu erfüllen, da beide Informationen erst im Rahmen der Anordnung der VLB unmittelbar vor Baubeginn bekannt gegeben werden.
Für das Straßen- und Grünflächenamt existiert darüber hinaus keine Handhabe, die VLB zu verpflichten, rechtzeitig entsprechende Informationen zu übersenden.
Auch mit dem nun verringerten Aufwand zur Erstellung der Liste steht der Arbeitsaufwand zur Aufstellung und Aktualisierung einer solchen Liste weiterhin in keinem Verhältnis zu seinem Nutzen.
Er ist zudem mit der vorhandenen Personalausstattung durch das Straßen- und Grünflächenamt nicht leistbar.
Demnach müsste eine Vergabe der Leistung erfolgen. Da die Kosten hierfür nicht aus der baulichen Unterhaltung des Bezirks (zweckgebunden) noch aus dem Schlaglochprogramm des
Im Internetauftritt der Verkehrsmanagementzentrale Berlin www.vmz-info.de/ werden alle Beeinträchtigungen im Straßenverkehr, auch durch Baustellen, abgebildet.
Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, 3.Mai 2011
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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