Drucksache - 1970/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, bei starkem Glatteis und Eisregen Verbote für den Einsatz von Streusalz auf Gehwegen flexibel zu handhaben.
Begründung: Selbst Bodenschutz-Experten bestätigen, dass ein vernünftiger Einsatz von Streusalz der Natur nicht schadet. Ein Total-Verbot von Streusalz geht vor allem zu Lasten der Sicherheit der Bürger. Das Land produziert durch Totalverbote Stürze und damit zusätzliche Krankenfälle. Selbstverständlich sollten Anlieger erst zu Split und Sand greifen. Wenn aber nichts anderes helfe, sollte der Einsatz von Salz erlaubt sein.
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