Drucksache - 1964/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: Mitte von Berlin 1964/III
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Hertha-Domizil an der Behmstraße erhalten
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.01.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1964/III):
Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass bei der Planung und Genehmigung für eine angekündigte Bebauung des Grundstücks Behmstraße / Ecke Jülicher Straße das alte Hertha-Domizil an der Kreuzung Behmstraße / Ecke Jülicher Straße erhalten bleibt.
Das Bezirksamt hat am 08.02.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Bezirksamt wird bei künftigen Bauberatungen den Wunsch der Bezirksverordnetenversammlung weiter vermitteln.
Hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung dieses Wunsches ist festzuhalten, dass das Gebäude weder unter Denkmalschutz steht noch einer Erhaltungsverordnung unterliegt.
Nach der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) sind Abbrüche gemäß § 62 Abs. 3 verfahrensfrei.
Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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