Drucksache - 1910/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
über „Bürgerarbeit zu ÖBS-Bedingungen“
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.01.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1910/III):
„Das Bezirksamt wird ersucht, auf das Jobcenter Mitte Einfluss dahingehend zu nehmen, dass die Mittel für die im Rahmen der Modellprojekte ‚Bürgerarbeit’ zu schaffenden Stellen in Mitte analog der Finanzierung des erfolgreichen Berliner Modells von Stellen im Öffentlichen Beschäftigungssektor aufzustocken sind und dafür die Landeskofinanzierung genutzt wird, sobald die Voraussetzungen von Bund und Land geschaffen wurden.“
Das Bezirksamt hat am 07.06.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bezirksamt hat sich bereits bei den ersten Diskussionen zur Bürgerarbeit im Frühjahr 2010 dafür eingesetzt, dass die „Bürgerarbeit“ so vergütet wird, dass sie im Normalfall existenzsichernd ist und ergänzende Transferzahlungen durch die Jobcenter nicht notwendig sind. Gleichzeitig hat das Bezirksamt in seinem ersten Konzept die Zielgruppe für eine Beschäftigung im Rahmen der Bürgerarbeit bei Personen gesehen, die älter als 50 Jahre sind und daher in der Regel besonders hohe Hürden auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu überwinden haben. Zum Bedauern des Bezirksamts hat die Bundesregierung festgelegt, dass ausschließlich die Gruppe der 25- bis 50-Jährigen Hilfeempfänger als „BürgerarbeiterInnen“ in Frage kommt.
Auch hat das Bezirksamt sich von Anfang an gegenüber der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales für eine Kofinanzierung durch das Land Berlin eingesetzt. Nachdem sich nach längerem Zögern die Senatsverwaltung für eine Kofinanzierung entschieden hatte, bedurfte es mühsamer Verhandlungen mit dem Bund über die Art und den Umfang der Kofinanzierung. Eine direkte Kofinanzierung konnte leider nicht zwischen der Landes- und der Bundesregierung vereinbart werden. Ähnlich schwierig scheint sich auch die Verhandlung innerhalb der Senatskoalition gestaltet zu haben. Trotz vielfacher Anläufe stand erst Mitte April fest, dass das Land die Kofinanzierung der Bürgerarbeit übernimmt – inwieweit der in der Anlage 1 zur Kenntnis gegebene Brief des Bezirksbürgermeisters und des Sozialstadtrats an den Regierenden Bürgermeister zur Einigung beigetragen haben, kann nur vermutet werden.
Aufgrund der Vorgaben der Bundesregierung soll nun zwischen dem Beschäftigungsträger und den Teilnehmenden ein ergänzender Bildungs- und Coachingvertrag abgeschlossen werden, um eine existenzsichernde Vergütung zu erreichen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt dem Bezirksamt aber nur das Schreiben des Senates von Ende April vor (Anlage 2), so dass Angaben zu den konkreten Verfahrensabläufen noch nicht gemacht werden können. Bereits jetzt kann aber festgehalten werden, dass der Bitte des Landes, 10 Prozent des Förderkontingentes für gesamtstädtische Aufgaben, wie die kulturelle Bildung oder Mobilitätsdienste, zu reservieren, nicht ohne Weiteres entsprochen werden kann, da Jobcenter und Bezirksämter an ihre ursprünglichen Anmeldungen im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens gebunden sind. Das Bezirksamt wird seine kontinuierliche Berichterstattung zur Umsetzung der Bürgerarbeit im zuständigen Fachausschuss selbstverständlich unabhängig von diesem Schlussbericht fortsetzen.
Rechtsgrundlage
§ 13 i.V. mit 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, ....................
Dr. Hanke von Dassel Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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