Drucksache - 1910/III  

 
 
Betreff: Bürgerarbeit zu ÖBS-Bedingungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Dr. Reuter für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.12.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Bürgerdienste Entscheidung
11.01.2011 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.01.2011 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 07.12.2010
2. Beschlussempfehlung Soziales und Bürgerdienste vom 11.01.2011
3. Beschluss vom 20.01.2011
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.06.2011
Anlage 1
Anlage 2

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

07.06.2011

Abt. Soziales und Bürgerdienste

(918)42660

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

Drucksache Nr.1910/III

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme  –

 

über „Bürgerarbeit zu ÖBS-Bedingungen“

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.01.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1910/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, auf das Jobcenter Mitte Einfluss dahingehend zu nehmen, dass die Mittel für die im Rahmen der Modellprojekte ‚Bürgerarbeit’ zu schaffenden Stellen in Mitte analog der Finanzierung des erfolgreichen Berliner Modells von Stellen im Öffentlichen Beschäftigungssektor aufzustocken sind und dafür die Landeskofinanzierung genutzt wird, sobald die Voraussetzungen von Bund und Land geschaffen wurden.“

 

Das Bezirksamt hat am 07.06.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt hat sich bereits bei den ersten Diskussionen zur Bürgerarbeit im Frühjahr 2010 dafür eingesetzt, dass die „Bürgerarbeit“ so vergütet wird, dass sie im Normalfall existenzsichernd ist und ergänzende Transferzahlungen durch die Jobcenter nicht notwendig sind. Gleichzeitig hat das Bezirksamt in seinem ersten Konzept die Zielgruppe für eine Beschäftigung im Rahmen der Bürgerarbeit bei Personen gesehen, die älter als 50 Jahre sind und daher in der Regel besonders hohe Hürden auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu überwinden haben. Zum Bedauern des Bezirksamts hat die Bundesregierung festgelegt, dass ausschließlich die Gruppe der 25- bis 50-Jährigen Hilfeempfänger als „BürgerarbeiterInnen“ in Frage kommt.

 

Auch hat das Bezirksamt sich von Anfang an gegenüber der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales für eine Kofinanzierung durch das Land Berlin eingesetzt. Nachdem sich nach längerem Zögern die Senatsverwaltung für eine Kofinanzierung entschieden hatte, bedurfte es mühsamer Verhandlungen mit dem Bund über die Art und den Umfang der Kofinanzierung. Eine direkte Kofinanzierung konnte leider nicht zwischen der Landes- und der Bundesregierung vereinbart werden. Ähnlich schwierig scheint sich auch die Verhandlung innerhalb der Senatskoalition gestaltet zu haben. Trotz vielfacher Anläufe stand erst Mitte April fest, dass das Land die Kofinanzierung der Bürgerarbeit übernimmt – inwieweit der in der Anlage 1 zur Kenntnis gegebene Brief des Bezirksbürgermeisters und des Sozialstadtrats an den Regierenden Bürgermeister zur Einigung beigetragen haben, kann nur vermutet werden.

 

Aufgrund der Vorgaben der Bundesregierung soll nun zwischen dem Beschäftigungsträger und den Teilnehmenden ein ergänzender Bildungs- und Coachingvertrag abgeschlossen werden, um eine existenzsichernde Vergütung zu erreichen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt dem Bezirksamt aber nur das Schreiben des Senates von Ende April vor (Anlage 2), so dass Angaben zu den konkreten Verfahrensabläufen noch nicht gemacht werden können. Bereits jetzt kann aber festgehalten werden, dass der Bitte des Landes, 10 Prozent des Förderkontingentes für gesamtstädtische Aufgaben, wie die kulturelle Bildung oder Mobilitätsdienste, zu reservieren, nicht ohne Weiteres entsprochen werden kann, da Jobcenter und Bezirksämter an ihre ursprünglichen Anmeldungen im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens gebunden sind.

Das Bezirksamt wird seine kontinuierliche Berichterstattung zur Umsetzung der Bürgerarbeit im zuständigen Fachausschuss selbstverständlich unabhängig von diesem Schlussbericht fortsetzen.

 

 

 

 

 

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i.V. mit 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

             

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

             

Berlin, ....................

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                     von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                          Bezirksstadtrat

 

 
 

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