Drucksache - 1826/III  

 
 
Betreff: Projekt Stadtmission: Sozialverträgliche Umsetzung der MieterInnen des Seniorenwohnhauses Lehrter-/Seydlitzstraße sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.09.2010 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.11.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 15.09.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, darauf einzuwirken, das dass Sozialplanverfahren für die MieterInnen des Seniorenwohnhauses Lehrter Straße 68 / Seydlitzstraße 21-22 mindestens folgende Regelungen gewährleistet:

 

1.              Unter Berücksichtigung der bisherigen Wohnungsgröße soll der Mietpreis der zukünftigen Umsetzwohnung (Nettokaltmiete/qm), auch bei ggf. besserer Ausstattung, den aktuell gezahlten Mietpreis der Wohnung in der Lehrter Straße 68 / Seydlitzstraße 21-22 nicht übersteigen. Dies soll auch bei einer geringfügigen Erhöhung der Wohnungsgröße der zukünftigen Umsetzwohnung (bis 20%) gelten. Jährliche Mietsteigungsmöglichkeiten von 3% bis zum jeweils geltenden Mietspiegelmittelwert sollen möglich sein.

 

2.               Für MieterInnen, die BezieherInnen der Grundsicherung nach dem SGB II sind, sind Verfahren festzulegen, die langfristig sicherstellen, dass die Höchstgrenzen der jeweils geltenden Zuschüsse zum Lebensunterhalt nicht übersteigen.

 

3.              Die o. g. Regelungen sind nachträglich ebenfalls für die bisher bereits umgesetzten MieterInnen anzuwenden, wenn diese dazu bereit sind.

 

4.               Die o. g. Regelungen müssen rechtsicher vertraglich ein lebenslanges Wohnrecht für die MieterInnen in der zukünftigen Umsetzwohnung festzuschreiben.

 

Begründung:

Das zukünftigen Bauvorhaben der Stadtmission hat den Abriss des Wohnhaus Lehrter Straße 68 / Seydlitzstraße 21-22 zur Folge. Die vorhandene Alterstruktur der MieterInnen bedarf eines besonders sorgsamen und sozialverträglichen Umgangs. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn gesichert ist, dass den bestehenden Umzugsängsten nicht auch noch Zukunftsängste über eine nicht langfristige Sicherung einer bezahlbaren Wohnung folgen.

 
 

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