Drucksache - 1809/III
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, am/im zukünftigen Moabiter Stadtgarten bauliche oder planerischen Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen erst fortzusetzen, wenn Gewissheit darüber besteht, dass das Bebauungsplanverfahren 1-45VE (Getränkegroßmarkt Hamberger) positiv abgeschlossen wird.
Begründung: Die Umsetzung des Bauvorhabens „Getränkegroßmarkt Hamberger“, für den der Bebauungsplan 1-45VE die planerischen Voraussetzungen schaffen soll, ist vertraglich mit dem angrenzenden Grundstück des zukünftigen Moabiter Stadtgarten gekoppelt. Sollte es zu keinem Bebauungsplanbeschluss auf Grundlage der bisherigen Planungen kommen und damit das Projekt des Getränkegroßmarktes scheitern, muss derzeit davon ausgegangen werden, dass in dessen Folge dem Bezirk auch das angrenzende Grundstück des zukünftigen Moabiter Stadtgartens nicht mehr zur Verfügung steht. Das würde dazu führen, dass die derzeit geplanten Maßnahmen zur „Neuanlage des Moabiter Stadtgartens - Lärmschutzmauer und Info-Stele“ (geplanter Baubeginn: September 2010) hinfällig wären. Die hierfür aufgewendeten finanziellen Mittel wären damit unsinnig ausgegeben.
Da bisher die Beschlussfassung zum Bebauungsplan 1-45VE nicht absehbar ist, sollten bis zur Klärung, ob eine Beschlussfassung erfolgt, keine weiteren finanziellen Mittel „vergraben“ werden. |
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