Drucksache - 1789/III
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1789/III -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
City LightRun 2010
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.09.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1789/III):
„Das Bezirksamt Mitte wird ersucht, den City LightRun 2010 wie in den Vorjahren zu geneh-migen.“
Das Bezirksamt hat am 04.01.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Zuständig für die Genehmigung des City LightRun 2010 ist die Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung – Verkehrslenkung Berlin. - Aufgrund der Vielzahl der im zentralen Bereich vorhandenen Baustellen bestanden verkehrliche Gründe gegen die temporäre Sperrung weiterer Straßen zugunsten eines Laufes. - Im zentralen Bereich gibt es bereits eine Vielzahl von Lauf- und anderen Sportveranstaltungen im öffentlichen Straßenland. Da das öffentliche Straßenland für Verkehrszwecke gewidmet ist, muss es eine Abwägung zwischen den Interessen des Veranstalters an der Durchführung des Laufes und den öffentlichen Interessen an der Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs des Straßenlandes geben. Wegen der Zunahme der Sondernutzungen für Sportveranstaltungen konnte ein öffentliches Interessen für einen weiteren Lauf auf öffentlichem Straßenland nicht erkannt werden. - Seitens der für Sport in Berlin zuständigen Senatsverwaltung wurde eine sport-politische Bedeutung für den City-LightRun nicht gesehen. Diese Bedenken wurden der Verkehrslenkung Berlin in der Stellungnahme mitgeteilt.
Nachdem der Veranstalter die Routenführung verändert und die BVV ein befürwortendes Votum herbeigeführt hat, wurde der City-LightRun 2010 seitens der Verkehrslenkung Berlin genehmigt.
Wegen der Häufung der Sportveranstaltungen im öffentlichen Bereich wird dieses Thema im Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda der BVV behandelt.
Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin,
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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