Drucksache - 1789/III  

 
 
Betreff: City LightRun 2010
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.09.2010 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.01.2011 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 07.09.2010
2. Beschluss vom 17.09.2010
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.01.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                1789/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

City LightRun 2010

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.09.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1789/III):

 

„Das Bezirksamt Mitte wird ersucht, den City LightRun 2010 wie in den Vorjahren zu geneh-migen.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 04.01.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Zuständig für die Genehmigung des City LightRun 2010 ist die Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung – Verkehrslenkung Berlin. 
Das Straßen- und Grünflächenamt ist stellungnehmende Behörde und hat Bedenken gegen die Laufveranstaltung gegenüber der Verkehrslenkung Berlin geäußert. Die Bedenken beruhten auf folgenden Punkten:

-          Aufgrund der Vielzahl der im zentralen Bereich vorhandenen Baustellen bestanden verkehrliche Gründe gegen die temporäre Sperrung weiterer Straßen zugunsten eines Laufes.

-          Im zentralen Bereich gibt es bereits eine Vielzahl von Lauf- und anderen Sportveranstaltungen im öffentlichen Straßenland. Da das öffentliche Straßenland für Verkehrszwecke gewidmet ist, muss es eine Abwägung zwischen den Interessen des Veranstalters an der Durchführung des Laufes und den öffentlichen Interessen an der Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs des Straßenlandes geben. Wegen der Zunahme der Sondernutzungen für Sportveranstaltungen konnte ein öffentliches Interessen für einen weiteren Lauf auf öffentlichem Straßenland nicht erkannt werden.

-          Seitens der für Sport in Berlin zuständigen Senatsverwaltung wurde eine sport-politische Bedeutung für den City-LightRun nicht gesehen.
 

Diese Bedenken wurden der Verkehrslenkung Berlin in der Stellungnahme mitgeteilt.

 

Nachdem der Veranstalter die Routenführung verändert und die BVV ein befürwortendes Votum herbeigeführt hat, wurde der City-LightRun 2010 seitens der Verkehrslenkung Berlin genehmigt.

 

Wegen der Häufung der Sportveranstaltungen im öffentlichen Bereich wird dieses Thema im Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda der BVV behandelt.

 

 


                                                                      - 2 -                                                                      (zu DS 1789/III)

 

 

Rechtsgrundlage:              §  13 i.V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              keine

 

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            keine

 

 

 

Berlin,             

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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